Mit jedem Klick, jeder Transaktion können Unternehmen Daten über uns sammeln. Auf dieser Basis prüfen sie zum Beispiel unsere Kreditwürdigkeit. Zu wissen, welche Daten die Unternehmen von uns haben, ist unser Recht. Das geht über die Datenselbstauskunft.

Unsere Daten sind wie eine eigene Währung. Je mehr Unternehmen und Organisationen über uns wissen, desto genauere Profile können sie über uns erstellen.

Der Schufa-Score dient beispielsweise dazu, unsere Bonität zu prüfen. Also eine statistische Wahrscheinlichkeit zu errechnen, nach der wir einen Kredit oder eine Rechnung begleichen werden oder auch nicht. Dafür sammelt das Unternehmen Daten und tauscht diese mit anderen Unternehmen aus. Darunter sind Banken, Versicherungen oder auch Telefonanbieter.

Das Recht auf Selbstauskunft

Im Netz können Unternehmen sogar auf den Klick genau Daten über uns sammeln. Datenschutzexpertin Katharina Nocun empfiehlt, regelmäßig eine Datenselbstauskunft anzufordern. Das Recht auf Selbstauskunft ist in Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) verankert. Jede*r kann seine Daten bei Unternehmen anfordern – ganz einfach per Mail.

"Es gibt Bereiche, wo versucht wird, uns anhand unseres Datenschattens in eine bestimmte Richtung zu drängen, zum Beispiel bei Werbung."
Katharina Nocun, Datenschutzexpertin

Katharina Nocun hat zum Beispiel ihren Clickstream bei Amazon abgefragt und anschließend eine Datei erhalten, die über 15.300 Klicks der vergangenen Monate dokumentiert. Mulmig sei ihr geworden, als sie gesehen habe, nachdem sie in einem Hitzesommer mitten in der Nacht nach einem Klimagerät gesucht habe, sie von einem Spiegel-Artikel auf Amazon geleitet wurde, weil da eine passende Werbeanzeige eingeblendet wurde. "In diesem Datensatz sieht man sogar, welche Spiegel-Artikel ich gelesen habe", sagt Katharina Nocun.

Wissen, was Datenschutz bedeutet

So eine Übersicht über die eigenen Daten mache die abstrakte Diskussion um Datenschutz einerseits greifbarer. Andererseits ist sie ein Mittel, gegen datenbasierte Diskriminierung vorzugehen, erklärt sie, zum Beispiel durch falsche Einträge bei Krankenkassen oder auch Behörden wie der Polizei.

Datenselbstauskunft per Mail anfordern

Die Mail für die Datenselbstauskunft richtet sich an die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Unternehmen oder Organisationen. Darin können wir uns auf den Artikel 15 der DSGVO berufen. Die Datenschutzexpertin setzt in der Regel eine Monatsfrist für die Beantwortung. Wenn ein Unternehmen nicht auf die Mail reagiert, ist es möglich, sich an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes, in dem man wohnt, zu wenden.

Es gibt auch Plattformen, die anbieten, den Datensatz bei mehreren Unternehmen gleichzeitig für einen anzufordern. Die Datenschutzexpertin rät allerdings eher davon ab, den Weg über solche Dienstleister zu gehen. Dahinter stecken eben auch privatwirtschaftliche Unternehmen.

Manche Plattformen würden beispielsweise anbieten, die Daten erst für einen bei den Unternehmen anzufordern, um sie im Anschluss weiterzuverkaufen. "Hier geht es nicht um Datenschutz, sondern darum, unsere Auskunftsrechte zu nutzen, um selbst Geld mit unseren Daten zu machen", erklärt sie.

Shownotes
Datenselbstauskunft
Checken, welche Daten Unternehmen über uns sammeln
vom 02. Mai 2022
Moderatorin: 
Anke van de Weyer
Gesprächspartnerin: 
Katharina Nocun, Datenschutzexpertin