Ermittelt die Polizei, weil zum Beispiel der Verdacht einer Straftat besteht, notiert sie auch unsere personenbezogenen Daten und speichert diese in einer ihrer Datenbanken ab. Einmal drin, sind die Daten gar nicht so einfach wieder aus der Datenbank zu löschen.

Seit 2018 wird in mehr als 400 Fällen gegen Polizeibeamte vorgegangen, die unberechtigt persönliche, nicht-öffentliche Daten von Personen abgerufen haben. Das geht aus einer Anfrage der "Welt am Sonntag" bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der Bundesländer und des Bundes hervor.

Private Daten von Dienstcomputern abegrufen

Mitte Juli 2020 kam zudem heraus, dass private Daten von drei Frauen, die Drohschreiben mit dem Absenderkürzel "NSU 2.0" erhalten haben, über einen Polizeicomputer aus Hessen abgerufen wurden. Es geht um die Frankfurter NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız, die Linken-Politikerin Janine Wissler und Kabarettistin Idil Baydar.

Möglichkeiten, in einer Datenbank der Polizei erfasst zu werden, gibt es viele, erklärt Rechtsanwalt Ulrich Kerner. Das zeige sich an den hohen Datenmengen: Alleine über drei Millionen persönliche Informationen von den unterschiedlichsten Menschen seien zum Beispiel in der Datenbank der Berliner Polizeibehörde abgespeichert. Das geht aus der Antwort einer kleinen Anfrage an das Abgeordnetenhaus in Berlin hervor, sagt der Jurist.

Etliche Datenbanken mit unzähligen personenbezogenen Daten

Ulrich Kerner weiß: Eine Person muss keine Straftat begangen haben, damit ihre Daten festgehalten werden. Einen Eintrag könne die Polizeibehörde schon im Rahmen von Ermittlungen angelegen. "Ich kann auch in Verdacht kommen, wenn ich beispielsweise eine Person anrufe, bei der gerade eine Telefonüberwachung geschaltet wurde und ich verhalte mich irgendwie komisch", sagt er.

Ähnlich vielfältig wie die Gründe, sind auch die Datenbanken der Polizeibehörden. Angefangen auf Landesebene: Hier hat jede Landespolizei ihre eigene Datenbank, erklärt der Rechtsanwalt. Auf Bundesebene gehe es mit den Datenbanken der Bundespolizei, des Zolls und des Bundeskriminalamts weiter. Letztere arbeiten wiederum mit der Verbunddatenbank Inpol-neu, so Ulrich Kerner, zu der auch die Landespolizeien Daten hinzufügen.

"Die Sachen dürfen alle nicht unbegrenzt gespeichert werden. Es gibt einen Löschungs- und Berichtigungsanspruch, der aber nicht immer so einfach durchzusetzen ist."
Ulrich Kerner, Rechtsanwalt

Wie die Polizeibehörden mit den personenbezogenen Informationen arbeiten dürfen, ist klar geregelt – eigentlich. Es gilt zum Beispiel die Vorschrift, Daten nach einer festgeschriebenen Zeit zu löschen. Daten, die im Rahmen einer Straftaten erhoben wurden, müssen nach zehn Jahren gelöscht werden.

Die Polizei hat auch die Aufgabe festzuhalten, wie Verfahren ausgehen, sagt der Rechtsanwalt. Stellt sich beispielsweise bei Ermittlungen heraus, dass eine vorher verdächtigte Person unschuldig ist, müsse die Polizeibehörde die Informationen in der Datenbank anpassen und sie gegebenenfalls entfernen. Das funktioniert aber nicht immer, fügt er hinzu.

"Die Staatsanwaltschaften sollen die Polizeien informieren, wie Verfahren ausgehen. Das funktioniert in der Regel schlecht. Ich verweise auf den aktuellen Datenschutzbericht aus Hessen."
Ulrich Kerner, Rechtsanwalt

Welche Daten die Polizeibehörden möglicherweise über euch gesammelt haben, könnt ihr bei den einzelnen Behörden anfragen. Ulrich Kerner rät dafür, bei der jeweiligen Landespolizei zu beginnen und eventuell durch die Landesdatenschutzbeauftragte prüfen zu lassen, ob die Speicherung weiterhin begründet sei. Im Anschluss könnt ihr auch beim Bundeskriminalamt anfragen, solltet ihr einen Eintrag über euch vermuten.

Shownotes
Polizeiliche Ermittlungen
Datenkrake Polizei: Der Weg unserer privaten Daten
vom 28. Juli 2020
Moderator: 
Sebastian Sonntag
Gesprächspartner: 
Ulrich Kerner, Rechtsanwalt