Sie heißen Spice, Poppers oder Herbal Ecstasy und jeder kann sie im Netz bestellen - getarnt als Badezusätze oder Kräutermischungen. Die Substanzen machen high und waren bislang legal. Jetzt hat der Bundesgerichtshof einen Strafrahmen für den Handel mit sogenannten Legal Highs festgelegt.

Legal Highs enthalten psychoaktive Substanzen - und waren bislang erlaubt. Wann der Handel mit Legal Highs strafbar ist, hängt davon ab, welche Wirkstoffe darin in welchen Mengen enthalten sind.

Häufig sind in den Legal Highs synthetische Cannabinoide enthalten. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil festgelegt, ab welchen Grenzwerten der Handel mit den Drogen strafbar ist:

  • der Grenzwert der nicht geringen Menge für die synthetischen Cannabinoide JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes liegt bei einer Wirkstoffmenge von zwei Gramm. Bei den Drogen JWH-073 und CP 47,497 ist der Grenzwert bei sechs Gramm erreicht.

Online-Dealer vor Gericht

In dem konkreten Fall wurde ein Online-Dealer verurteilt, weil er die Kräuterdrogenmischungen verkauft hat. Vor dem Landgericht Landshut hat er dafür zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung bekommen. Das Landgericht erklärte, dass in den Mischungen des Verkäufers künstliche Cannabinoide, also bestimmte psychoaktive Substanzen, in "nicht mehr geringer Menge" vorlagen. Der Angeklagte sah das anders und ging in Revision. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes wurde die Haftstrafe des Mannes aufgehoben.

Shownotes
Drogen
Legal High jetzt illegal
vom 14. Januar 2015
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Jan Bungartz