In England und Wales sollen Opfer von Straftaten ein Formular ausfüllen, das der Polizei kompletten Zugriff auf das Smartphone gewährt. Andernfalls kann die Einstellung des Verfahrens drohen. Gerade im Fall von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen wird das als problematisch angesehen.

Grundsätzlich gilt die neue Regelung bei allen Straftaten, aber besonders im Fall von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen ist sie problematisch. Denn ohnehin wird kaum eine andere Straftat so selten zur Anzeige gebracht wie Vergewaltigung und sexuelle Belästigung. Die Aussage bei der Polizei, gegebenenfalls eine medizinische Untersuchung, die spätere Konfrontation mit dem Täter sowie Scham und Schuldgefühle belasten viele Opfer. Deshalb wird die neue Regelung, die der Polizei in England und Wales Zugriff auf die Smartphonedaten von Opfern gewähren soll, heftig diskutiert.

Die Polizei darf sich allerdings nicht einfach so Zugang zum Smartphone eines Opfers verschaffen. Dazu muss ein Formular ausgefüllt werden, dass der Polizei diesen Zugriff erlaubt. Wird dieses Formular allerdings nicht ausgefüllt und der Polizei damit der Zugang zu den persönlichen Daten verweigert, droht die Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen. Das setze die Opfer zusätzlich unter Druck, sagt Rachel Almeida von Victim Support der britischen BBC.

"Rachel Almeida from Victim Support said it was 'very likely' that letting police access personal information on their phone could add to victims' distress."
BBC

Kein standardisiertes Verfahren

Jüngst veröffentlichte Zahlen aus Großbritannien zeigen, dass nur 1,7 Prozent der angezeigten Vergewaltigungen auch strafrechtlich verfolgt wurden. In 40 Prozent dieser Fälle wurde das Verfahren eingestellt mit dem Vermerk "Schwierigkeiten bei Klärung des Tathergangs, das Opfer unterstützt das Verfahren nicht. Nach Angaben von Max Hill vom Crown Prosecution Service, also dem Strafverfolgungsdienst der Krone, soll das allerdings kein standardisiertes Verfahren sein. Das Formular solle nur zum Einsatz kommen, wenn es vernünftig und verhältnismäßig sei, heißt es in einem Artikel des Independent vom 29. April 2019.

Dem Vorgehen, das Anfang des Jahres in England und Wales eingeführt wurde, waren eine Reihe von Verfahren wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung vorausgegangen, die aufgrund von später aufgetauchten Beweisen eingestellt wurden, weil sie zu Zweifeln an den Anschuldigungen geführt haben.

Opferverbände befürchten, die Opfer von sexueller Gewalt könnten durch dieses Vorgehen der Polizei zusätzlich traumatisiert werden. Die Entscheidung der Polizei, das komplette auf dem Smartphone gespeicherte Privatleben in Form von Fotos und Nachrichten anfordern zu dürfen, sei grundsätzlich schwierig. Aber in einem Zustand, in dem man eh schon sehr verletzlich ist, sei es noch schwieriger, warnt die Opferschutzbeauftragte Baroness Helen Newlove.

"Many victims will just not be in a position to fully understand the implications of signing over their personal data. It is a huge decision to take at any time, let alone when you are at your most vulnerable."
Baroness Helen Newlove, Victims' Commissioner UK
Shownotes
Sexualverbrechen
England und Wales: Opfer sollen Zugriff auf Smartphone gewähren
vom 29. April 2019
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova