Der Fall Gina-Lisa Lohfink beschäftigt nicht nur das Gericht und die Medien, sondern auch die Politik. Es geht um die Frage, ob ein "Nein" oder "Hör auf" reicht, um vor Gericht zu sagen, dass es sich um eine Vergewaltigung handelt. Klaus Remme aus unserem Hauptstadtstudio erklärt, wie die Politik diese Frage sieht.

Über den Fall Gina-Lisa Lohfink haben wir schon in der Redaktionskonferenz mit Mithu M. Sanyal gesprochen. Es geht konkret um ein Video, in dem Gina-Lisa Lohfink beim Sex mit zwei Männern gezeigt wird. Das Video wurde gegen ihren Willen im Netz veröffentlicht. Gina-Lisa sagt, die beiden Männer hätten sie vergewaltigt, während sie unter dem Einfluss von K.-O.-Tropfen gestanden habe. In dem Video ist wohl zu hören, dass Gina-Lisa mehrfach "Hör auf" sagt. Ein Gericht wertete den Übergriff der Männer nicht als Vergewaltigung und verurteilte Gina-Lisa Lohfink zu einer Geldstrafe - mit der Begründung: Falschaussage. Gegen dieses Urteil ist Gina-Lisa Lohfink in Berufung gegangen.

Klaus Remme ist Journalist in unserem Hauptstadtstudio. Er hat den Fall Gina-Lisa beobachtet und festgestellt, dass sich einige SPD-Politiker mehr oder weniger direkt dazu geäußert haben. Bundesjustizminister Heiko Maas fordert schon länger eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, wonach ein "Nein" schon reichen sollte, damit eine körperliche Annäherung als Vergewaltigung geahndet werden kann.

Das sagen die Politiker:

  • Familienministerin Manuela Schwesig sagt, der Grundsatz "Nein heißt Nein" müsse gelten, ein "Hör auf" sei deutlich
  • Justizminister Heiko Maas sagt, die Reform dürfe nicht länger blockiert werden - ein Hinweis an den Koalitionspartner
  • auch Thomas Oppermann (SPD) bekräftigt, ein "Nein ist Nein". Das solle bis zur Sommerpause im Bundestag beschlossen werden

Der Fall Lohfink taugt nicht für die politische Debatte

Damit beziehen die Politiker sich mehr oder weniger direkt auf den Fall Gina-Lisa Lohfink, sagt Klaus Remme. Allerdings tauge der Fall selbst nur wenig, um die politische Debatte über das Sexualstrafrecht voranzubringen. "Er taugt aber möglicherweise, um die mediale Aufmerksamkeit zu nutzen, weil Lohfink C-Promi ist, bekannt durch Castingshows, durch Botox, durch Silikon und durch die Verbreitung dessen, was nach Lohfinks Beschreibung eine klare Vergewaltigung war, die Videos der Täter auf den Pornowebseiten."

Überarbeitung von Paragraf 177

Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts soll vor allem die Opfer besser schützen. Schätzungen des Justizministeriums zufolge kommen 90 Prozent aller Fälle von sexuellen Übergriffen gar nicht erst zur Anzeige. "Wenn sexuelle Übergriffe angezeigt werden, ist die Verurteilungsquote dramatisch gering. Viele Fälle, in denen das Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimmt oder sich ihr nicht widersetzt, können bislang strafrechtlich nicht geahndet werden", erklärt Klaus Remme.

Genau diese rechtlichen Lücken sollen mit einer Verschärfung des Sexualstrafrechts geschlossen werden:

  • Überraschungsfälle, in denen der Übergriff plötzlich passiert und das Opfer seinen Willen gar nicht ausdrücken kann
  • wenn ein Opfer sich nicht wehrt, weil ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und dem Täter besteht

Politiker sind sich einig, dass diese sogenannten juristischen Schutzlücken geschlossen werden müssen. Es habe sogar schon einen Konsens gegeben, das Prinzip "Nein ist Nein" im Gesetz zu verankern. Zurzeit gebe es aber Widerstand in der Union, im Innenministerium und im Kanzleramt, sagt Klaus Remme. Kritiker sagen, man könne dieses verbale 'Nein' nicht beweisen. Sie fürchten, eine solche Verschärfung des Sexualstrafrechts könne zu vielen Falschaussagen führen. Befürworter halten dagegen, die Tatsache, dass die Beweisführung schwierig sei, dürfe nicht vehindern, ein richtiges Prinzip im Gesetz zu verankern.

Shownotes
Verschärfung des Sexualstrafrechts
"Nein ist nein" - oder doch nicht?
vom 13. Juni 2016
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Klaus Remme, Hauptstadtstudio