Dort, wo Straftaten begangen werden, ist auch die Polizei, sagt sie selbst. Sie will überall aufklären, auch im Darknet. Oft weiß sie dort aber gar nicht, gegen wen sie ermitteln soll.

So nützlich die Anonymität des Darknets etwa für gejagte Regimekritiker oder Whistleblower ist, die Geheimnisse verraten, die die Welt wissen sollte - sie dient auch Kriminellen, die Drogen, Waffen oder Kinderpornos verkaufen. Die Polizei versucht deshalb, auch in diesem Raum aktiv zu werden und Straftaten aufzuklären.

"Wir nehmen mit Nicknames an Diskussionen teil und gucken, welche Dinge angeboten werden", sagt Dirk Büchner von der Gruppe Cybercrime des Bundeskriminalamts (BKA). "Ob das Waffen sind oder Rauschgift oder entwendete Daten wie die von Kreditkarten."

"Darknet abschaffen? Die Frage stelle ich mir nicht. Wir müssen die Welt so nehmen, wie sie ist."
Dirk Büchner, BKA

Den Ermittlern ist es dabei nicht gestattet, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Sie dürfen zum Beispiel nicht selbst Waffen oder Drogen anbieten, um die Käufer zu überführen. Das heißt in der Regel: Im Darknet darf die Polizei nur gucken. Wenn es aber schon ein Ermittlungsverfahren gibt und die Staatsanwaltschaft das erlaubt, dann sind die Grenzen weiter gefasst. "Das sind aber spezielle Vorgehensweisen aus Einzelverfahren", sagt Büchner.

Die Aufklärungsquote von Straftaten im Darknet liegt bei circa 25 Prozent. Die Anonymität ist ein Problem, sagt Büchner. Die Straftäter würden ihre Methoden außerdem ständig weiterentwickeln.

Shownotes
Darknet
Ermittlung gegen unbekannt
vom 03. März 2015
Gesprächspartner: 
Dirk Büchner
Moderatorin: 
Kaline Thyroff