Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist Inbox-Werbung unzulässig. Wer nun hofft, dass deswegen keine Spam-Mails mehr im Postfach landen, wird wohl enttäuscht werden, meint Deutschlandfunk Nova-Reporter Michael Gessat.

Zwischen den Städtischen Werken Lauf a. d. Pegnitz und dem Stromlieferanten Eprimo gab es einen Streitfall, den nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. Die Stadtwerke vertreten die Ansicht, dass die Werbung eines Konkurrenten in ihrem Mail-Postfach unzulässig sei, "weil sie gegen die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen". Die gängige Rechtsprechung in Deutschland stuft Spam-Mails als einen unlauteren Wettbewerbsvorteil ein.

Spam oder nicht Spam

Bei Inbox-Werbung im Mailpostfach ist die Rechtslage wohl nicht so eindeutig. Der Fall ist durch mehrere Instanzen gegangen und beim Bundesgerichtshof (BGH) gelandet, der den Fall dann dem EuGH vorgelegt hat, berichtet Deutschlandfunk Nova-Reporter Michael Gessat. "Technisch gesehen sind Inbox-Werbungen keine Mails, sondern sehen nur so aus", erklärt Michael.

Deswegen argumentierten die Vertreter von Eprimo vor Gericht, dass es sich bei ihrer Werbung nicht um eine Mail handele. Daher fiele sie nicht unter die einschlägigen Vorschriften für Mails, für die der Empfänger erst explizit zustimmen müsse. Der EuGH hat aber sich die Argumentation der Stadtwerke Lauf zu eigen gemacht.

"Faktisch entsprechen die Inbox-Anzeigen doch den Nachrichten zum Zweck der Direktwerbung. Dafür gibt es klare Vorschriften. Wenn die Dinger ohne eine Genehmigung versendet werden, ist das mit Spam gleichzusetzen."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzautor

Mit dem Urteil ist der Fall nicht erledigt, denn der Fall geht zurück an den BGH, der jetzt prüfen muss, ob der in dem Verfahren konkret betroffene User – in dem Fall war es ein kostenloser t-online-Account – ordnungsgemäß über die Möglichkeit einer solchen Werbung in den AGB informiert wurde. Möglicherweise ist diese Zustimmung ganz beiläufig erfolgt", sagt Netzautor Michael Gessat.

Hohe Strafen für unerwünschte Spam-Nachrichten

Das sei nun der entscheidende Punkt im Verfahren. Das Verfahren um unerwünschte Werbe-Mails mute skurril an, meint Michael, "denn es gibt seit vielen Jahren eindeutige Regeln und hohe Strafen für die Absender von Spam-Nachrichten".

"Es ist gut, dass es hohe Strafen gegen Spammer gibt. Wir alle wissen, dass es unfassbar nervt. Trotzdem bekommen viele Leute täglich Dutzende Spam-Nachrichten zugeschickt."
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova-Reporter

Die strengen Regeln gelten allerdings nur bei inländischen Mailversendern. Die meisten Sender sitzen aber wohl in England. Als Privatperson können wir nicht viel gegen diese Spam-Flut tun. Fette Strafen gibt es erst bei richtig happigen Wettbewerbsverstößen, meint Michael. Die richtig üblen Spammer seien gar nicht greifbar.

Shownotes
Spam-Nachrichten
EuGH: Inbox-Werbung in Mails ist Spam und unzulässig
vom 26. November 2021
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova-Reporter