Wer die Luftqualität in der Stadt beurteilen will, der muss seine Messstationen an besonders befahrenen Straßen aufstellen. Das sagt der Europäische Gerichtshof. Und er macht noch weitere Vorgaben zu diesem strittigen Thema.

Es ist immer wieder ein Streitthema: Wie und wo genau sollen die Messstationen stehen, die die Luftverschmutzung (Stickoxid, Feinstaub etc.) in deutschen Städten messen und dokumentieren? Den einen stehen sie nicht nah genug am Verkehr. Andere würden sie lieber in einem gewissen Abstand zur Straße platzieren. Bislang ließen die EU-Richtlinien viel Spielraum zum Aufstellen der Messstationen.

Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) genaue Vorgaben gemacht, die für alle EU-Staaten gelten, und zwar ganz konkret: Die Messstationen gehören immer da aufgestellt, wo die höchste Konzentration an Schadstoffen zu erwarten ist.

"Was nach diesem Urteil nicht mehr möglich sein wird: Dass man Messstationen einfach irgendwo aufstellt."
Paul Vorreiter, Dlf-EU-Korrespondent

Ganz konkret dürfen die Stationen maximal zehn Meter von der Straße entfernt stehen. Die Proben sollen in einer Höhe von 1,5 bis 5 Metern genommen werden. Gemessen wird rund um die Uhr. So erhält man für jede einzelne Station einen Jahresmittelwert, der beispielsweise für Stickstoffdioxid nicht über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen darf.

Jeder Einzelne hat nun das Recht, eine richtige Platzierung der Messstationen zu verlangen. Gerichte können von den Behörden verlangen, ihre Messstationen umzustellen, falls sie nicht richtig aufgestellt wurden.

Keine Durchschnittswerte verschiedener Messstationen

Und noch eine Sache stellte der EuGH klar: Die Luftreinhaltungsrichtlinie soll die Gesundheit der Anwohner schützen. Darum muss eine Stadt auch dann Maßnahmen ergreifen, wenn die Grenzwerte von Feinstaub oder Stickstoffdioxid nur an einer einzigen Messstation überschritten werden. Einen Mittelwert aus den Daten verschiedener Messstationen zu bilden liefere "keinen zweckdienlichen Hinweis auf die Schadstoffexposition der Bevölkerung."

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil des EuGH. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte, nun könne man die tatsächliche Belastung der innerstädtischen Atemluft nicht mehr "schönrechnen". Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagt, der "unsäglichen Debatte über angeblich falsche Messstellen und übertriebenes Messen" fehle nun die Grundlage.

Hintergrund

Der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde laut Umweltbundesamt 2018 in 57 deutschen Städten überschritten. Ein Jahr zuvor waren es noch 65 Städte. Spitzenreiter war im vergangenen Jahr Stuttgart mit 71 Mikrogramm an einer Messstation, danach folgten Darmstadt mit 67 und München mit 66 Mikrogramm.

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Shownotes
Luftverschmutzung
Endlich Regeln für Luft-Messstationen
vom 26. Juni 2019
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Paul Vorreiter, Dlf-Korrespondent für die EU