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Fall Lübcke | 25. August 2022
Lebenslange Verurteilungen sind rechtskräftig
Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird nicht noch mal vor Gericht verhandelt. Das bedeutet vor allem, dass die Schwere der Schuld der Angeklagten und die lebenslangen Haftstrafen feststehen. Die Reaktionen auf den Beschluss ordnet unsere Reporterin Amelie Fröhlich ein.