Der Koffer ist nicht mitgeflogen. Flugchaos und Personalmangel begünstigen das gerade. Welche Rechte haben wir, wenn das Gepäck nicht da ist?

Der deutsche Tennisprofis Oscar Otte ist ohne seine Tennis-Tasche in Wimbledon angekommen. Fünf Paar Tennisschuhe waren drin und Saiten für seine Schläger. Die Tennisschläger selbst hatte er am Abend vor dem Flug noch schnell ins Handgepäck gepackt. Die Tennis-Tasche ist immer noch verschollen.

Oscar Otte ist bei weitem nicht der einzige, dem das gerade passiert. Im Unterschied zu ihm bekommen die meisten von uns aber nicht sofort neue Tennisschuhe vom Ausstatter. Aber: Wir dürfen einkaufen gehen, wenn die Airline den Koffer nicht mitbringt.

Einkauf auf Airline-Kosten

Im sogenannten Montrealer Übereinkommen aus dem Jahr 1999 wurde eine Haftungsobergrenze von 1131 Sonderziehungsrechte festgelegt – das ist eine Art Mischung aus den weltweit wichtigsten Währungen. Aktuell entspricht das einem Wert von rund 1470 Euro. Empfehlenswert ist, sich daran zu halten. Wenn die Airline den Koffer fahrlässig und leichtfertig verschusselt hat, gilt die Obergrenze nicht mehr. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein völlig falsches Etikett angebracht wurde.

Doch der Inhalt von einem Koffer kann sehr unterschiedlich sein. Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover berichtet von einem Fall, bei dem seine Klient*innen auf einer Hochzeit in New York eingeladen waren – und sich dort neu einkleiden mussten. Anzug, Hemd, Kleid, Tasche, Schuhe – das war nicht billig. Die Airline hat es bezahlt.

Man kann der Airline auch anbieten, die Kleidung nach dem Gebrauch zurückzugeben und den Kaufpreis wiederzubekommen, empfiehlt Degott. Bestimmte Geschäfte und Marken haben eine Kooperation mit den Fluggesellschaften und nehmen die Kleidung wieder zurück.

Eine Entschädigung für ganze Reisen, nicht nur für die Kleidung, ist bei Pauschalreisen möglich. Beispiel Wanderreise: Wir können an den ersten Touren nicht teilnehmen, weil unsere Wanderschuhe nicht angekommen sind. In diesem Fall können wir den Reisepreis ganz oder teilweise zurückverlangen.

Im äußersten Fall – wenn wir uns überhaupt nicht erholen konnten – kann es sogar zusätzlichen Schadensersatz geben. Ein üblicher Satz ist die Hälfte des Reisepreises, maximal der volle Preis. Hat die Reise 1000 Euro gekostet, bekommt man also zwischen 1500 Euro und maximal 2000 Euro zurück.

Sofort melden

Ist der Koffer verschwunden, sollten wir das noch am Flughafen bei der Airline und telefonisch beim Reiseveranstalter melden. Erst danach kann man einkaufen gehen. Spätestens wenn der eigene Koffer länger verschollen bleibt, sollten wir eine Liste schreiben, empfiehlt Rechtsanwalt Paul Degott.

"Was war im Koffer drin? Was hat das mal gekostet? Was ist der Zeitwert? Was ist der Koffer wert? Das ist im Detail äußerst schwierig nachzuweisen."
Rechtsanwalt Paul Degott

Um das nicht alles zu vergessen, könnten wir uns zum Beispiel angewöhnen, Fotos zu machen. Und: Alles, was uns wirklich wichtig ist, gehört möglichst ins Handgepäck.

Shownotes
Flugchaos
Unsere Rechte, wenn das Gepäck nicht ankommt
vom 29. Juni 2022
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Ilka Knigge, Deutschlandfunk Nova