In einem chinesischen Zoo wurde während der Besuchszeiten ein lebendiger Esel in ein Tigergehege geworfen und gefressen. Auch wenn es keine offizielle Tierfütterung war: Wie ist das in Deutschland? Dürfen Tiere lebend verfüttert werden? Gibt es Ausnahmen? Und wenn ja, welche?

In einem Youtubevideo, das derzeit die Runde macht, ist zu sehen, wie mehrere Männer im chinesischen Changzhou einen lebendigen Esel über eine Rampe in den Wassergraben eines Tigergeheges schubsen. Fast eine halbe Stunde dauert der Todeskampf des Esels, der sich mit allen Kräften gegen die Raubkatzen wehrt. Die South China Morning Post berichtet, dass auch eine lebende Ziege an die Tiger verfüttert werden sollte, Besucher das aber verhinderten.

Kein Tierschutzgesetz in Asien

Auch wenn die Fütterung keine offizielle Fütterung des Zoos war, sondern eine Protestaktion eines Investors, der Geld vom Zoo fordert - über die grundsätzliche Situation in Asien sagt Peter Höffken von der Tierrechtsorganisation Peta:

"Wir stehen immer wieder vor dem Problem, dass wir Tierquälereien aus Asien gemeldet bekommen, wo man hier nur mit dem Kopf schüttelt und wir dann erfahren müssen, dass das tatsächlich erlaubt ist."
Peter Höffken, Tierschutzorganisation Peta

Es gibt dort kein Tierschutzgesetz, keine gesetzlichen Regelungen, die Tiere schützen, so Höffken. Das bestätigt auch Alexander Sliwa, Kurator im Kölner Zoo. Nach seinen Informationen ist die Lebendfütterung in manchen Zoos oder Wildlifeparks in Asien erlaubt.

Keine Lebendfütterung ohne vernünftigen Grund

Der Rechtsprechung sei Dank, gilt in Deutschland das Tierschutzgesetz. Generell, so sagt Sliwa, ist die Lebendfütterung hier zwar nicht verboten, aber: Es verstößt gegen das Tierschutzgesetz nach dem Paragrafen 1. Demnach darf einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schaden zugefügt werden.

"Weil man natürlich Tiger auch mit Fleisch von getöteten Tieren füttern kann und die das auch gerne fressen, ist es nicht notwendig, ein lebendiges Tier an einen Tiger zu verfüttern."
Alexander Sliwa, Kurator im Kölner Zoo

Anders ist das zum Beispiel bei manchen Schlangenarten, die keine toten Futtertiere essen und darum mit lebendigen Mäusen gefüttert werden. In so einem Fall, so der Gesetzgeber, liegt ein vernünftiger Grund vor.

Ist Lebendfütterung nicht viel natürlicher?

Gegen das Argument, es wäre vielleicht natürlicher, Raubkatzen lebende Beute vorzuwerfen, damit sie, wie in der freien Natur jagen können, spricht: Das Beutetier hat keine Fluchtmöglichkeiten.

Es gibt aber auch noch einen anderen Grund, sagt Alexander Sliwa der gegen die Lebendfütterung spricht: "Häufig sind die Tiere in den Parks nicht sehr hungrig. Eine wilde Katze würde zum Beispiel deutlich effektiver und schneller töten, um nicht verletzt zu werden und weil sie durch den Hunger motiviert ist."

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Shownotes
Lebendfütterung im Zoo
Generell nicht verboten, aber...
vom 08. Juni 2017
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Sebastian Rams, Deutschlandfunk Nova