Ihr solltet einige Dinge beachten, was geht und was nicht. Denn es gibt immerhin auch Leute, die bereits abgemahnt wurden, weil sie während der Arbeit Fußball geschaut haben.

In knapp vier Wochen beginnt die Fußball-WM in Russland. In einigen Büros läuft da vielleicht sowieso der Fernseher vom Chef höchstpersönlich, vielleicht organisieren manche Firmen auch ein gemeinsames Viewing, aber leider können wir das nicht voraussetzen. Wer möglichst alle Spiele schauen will - auch die, die während der Arbeitszeit laufen - sollte ein paar Dinge beachten.

Zuerst einmal dürfen wir unsere arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletzen. Unsere Reporterin Magdalena Bienert hat dazu mit dem Pressesprecher vom Landesarbeitsgericht in Köln gesprochen. Und der sagt: Arbeitgeber seien im Recht, wenn sie Abmahnungen aussprechen, wenn ihre Mitarbeiter - egal, wie lange - den Liveticker laufen lassen oder andere private Dinge während der Arbeitszeit erledigen.

"Grundsätzlich habe ich meine Leistung zu erbringen während der Arbeitszeit. Die Frage ist, was wird toleriert? Kurzes Schauen aufs Handy mag noch toleriert werden, muss es aber nicht."
Benedikt Hövelmann, Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts Köln

Seit der vermehrten Nutzung von Handys und Social Media sichern sich auch immer mehr Arbeitgeber vertraglich ab. Vor ein paar Jahren hat das noch keine so große Rolle gespielt, sagt Benedikt Hövelmann: "Ich darf privates Handynutzen untersagen. Das wird immer mehr, dass im Vertrag festgelegt wird, dass keine private Nutzung erfolgen darf."

"Wenn deine Arbeit darunter nicht leidet, wird dir der Chef sicher auch nicht gleich eine Abmahnung vor den Latz knallen."
Magdalena Bienert, Deutschlandfunk Nova

Es kommt aber natürlich auch ganz auf den Arbeitgeber und auf die Tätigkeit an. In vielen Start-ups oder auch in Medienberufen kann es sein, dass es völlig in Ordnung ist, gelegentlich das Smartphone zu checken. "Und gerade wenn Deutschland um 16 Uhr Fußball spielt, haben ja manche Arbeitgeber vielleicht auch ein Interesse am Ergebnis", gibt Magdalena zu bedenken. Aber sie rät trotzdem, sich vorher beim Vorgesetzten oder beim Betriebsrat zu erkundigen, was erlaubt ist und was nicht.

Vorgesetzte dürfen Privates verbieten, haben aber auch Grenzen

Wenn wir besonders strenge Vorgesetzte haben, dann sind sie jedoch nicht völlig frei in der Handhabung, um uns zu überwachen. Spähsoftware, um zu checken, was wir an unserem Rechner tippen, ist zum Beispiel rechtswidrig.

Arbeitgeber dürfen auf den Rechner eines Mitarbeiters zugreifen, wenn dieser zum Beispiel länger fehlt und sie Unterlagen von dessen PC brauchen. Voraussetzung dafür ist aber, dass mit dem Mitarbeiter vereinbart worden ist, dass der PC nur dienstlich genutzt wird. Wenn auch eine private Nutzung vereinbart wurde, darf sich der Arbeitgeber nicht ohne Einverständnis Zugang verschaffen. Immerhin haben Persönlichkeitsrechte bei uns einen hohen Stellenwert. Ausnahme: Wenn der Chef oder die Chefin einen klaren Verdacht hat, dass da etwas Kriminelles auf dem Dienstrechner abgewickelt wird, dann dürften sie da auch ran.

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Shownotes
Fußballgucken
Wenn die WM während der Arbeitszeit läuft...
vom 17. Mai 2018
Gesprächspartnerin: 
Magdalena Bienert, Deutschlandfunk Nova
Moderatorin: 
Sonja Meschkat