Wie viel Kaffee müssen wir im Café trinken, damit ein Gastronom auf seine Kosten kommt? Und was passiert eigentlich, wenn wir uns trotz Aufforderung weigern, etwas zu bestellen?

Wenn wir ein Café betreten, dann gehen wir mit dem Besitzer des Ladens einen Bewirtungsvertrag ein. Das bedeutet: Wir können Tische und Stühle benutzen, ein Buch lesen, unser Notebook auspacken, uns mit dem WLAN verbinden, die Klos benutzen - solange wir etwas konsumieren. Das ist der Deal, den wir eingehen, sobald wir den Laden betreten, erklärt unser Reporter Sebastian Sonntag.  

Wenn wir uns weigern, etwas zu bestellen, kann uns der Kellner freundlich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Cafés aufmerksam machen. Da kann der Besitzer zum Beispiel reinschreiben, dass jeder Kunde mindestens Waren im Wert von fünf Euro verzehren muss. Das mit dem Mindestverzehr haben auch eine Weile lang viele Clubs gemacht, anstatt Eintritt zu verlangen. Die Kunden müssen sich daran halten, andernfalls kann der Besitzer einen Ausgleichsbetrag verlangen. Wer nur einen Espresso für 1,50 Euro trinkt, müsste dann also noch 3,50 zahlen, um auf den Mindestverzehr zu kommen. Aber selbst, wenn so etwas nicht in den AGB steht, kann uns der Kellner rauswerfen, wenn wir nichts konsumieren, erklärt Anwalt Christian Solmecke. Weil er das Hausrecht hat. 

"Das Hausrecht kann der Wirt dann ausüben, wenn jemand gar nichts bestellt, denn dann wird sein Betrieb blockiert und er kann den zahlenden Gästen Vorzug gewähren."
Christian Solmecke, Anwalt

Auf der anderen Seite haben wir aber auch ein Recht, bedient zu werden, wenn keine objektiven Gründe dagegen sprechen. Etwa wenn wir sehr betrunken sind oder wir andere Gäste anpöbeln. Der Kellner darf sich also nicht weigern, uns einen Kaffee zu bringen, nur weil ihm unsere Nase oder unsere Hautfarbe nicht passt. Wenn es keinen Mindestverzehr gibt, liegt es im Ermessen des Besitzers, wie lange er uns im Café sitzen lässt, bis wir wieder etwas Neues bestellen müssen. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht, dafür aber Richtwerte, erklärt Anwalt Christian Solmecke. 

"Ich darf so lange sitzen bleiben, wie es eine Normalperson, die beispielsweise einen Espresso trinken will, auch tut. Im Falle eines Espressos könnte das etwa eine Stunde sein."
Christian Solmecke, Anwalt

Komplizierter wird die Lage, wenn wir nicht allein ins Café gehen. Wer mit einer Freundin oder einem Freund essen geht, selbst aber keinen Hunger hat, darf natürlich auch nur ein Glas Wein bestellen. Wenn allerdings eine Lerngruppe im Café sitzt und nur einer etwas bestellt, wird es schwieriger.  

"In diesem Falle könnte zwar der Wirt dem Kunden, der ständig etwas bestellt nicht sagen, dass er sofort die Lokalität verlassen muss, noch bevor er das Getränk ausgetrunken hat, sehr wohl kann er so aber mit den Freunden umgehen, die nichts erwerben."
Christian Solmecke, Anwalt

Bleibt die Frage, wie viel wir bestellen sollten, damit wir mit gutem Gewissen im Café sitzen bleiben können. Der Gastronom Ansgar Oberholz hatte uns gestern (29.05.2017) erzählt, dass er im Schnitt mit 8 bis 12 Euro pro Kunde pro Tag kalkuliert. Er führt allerdings auch einen großen Laden mit 250 Plätzen. In einem kleinen Café mit 30 Plätzen könnte die Rechnung ganz anders aussehen. 

Generell ist es aber immer gut, Kaffee zu bestellen. Da ist die Gewinnspanne mit Abstand am höchsten. In der Regel werden 700 bis 1000 Prozent auf das, was die Rohstoffe für eine Tasse Kaffee im Einkauf kosten, drauf geschlagen. Da müsstet ihr allerdings im Zweifel noch die teure Kaffeemaschine mit einrechnen. Aber zum Vergleich: Bei einem Glas Wein liegt die Gewinnspanne bei 300 Prozent. Bei einem Wiener Schnitzel gerade mal bei 15 bis 20 Prozent. 

Mehr zum Thema:

Shownotes
Gastronomie
Wer nichts bestellt, fliegt
vom 30. Mai 2017
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Sebastian Sonntag