Die CDU entdeckt ihre netzpolitische Seite – mit der alten Forderung nach Klarnamenzwang im Netz. Unser Reporter erinnert an bestehende Gesetze und die Vorteile von ein bisschen Online-Anonymität.

Die CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich zum Netz und den dort geltenden Regeln geäußert. Für sie sind es noch nicht genug. Konkret sprach sie User-Kommentare nach dem Mord an dem hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke an. Diese seien ein Anschlag auf die Grundregeln des Zusammenlebens. "Wir müssen darüber reden, ob im Netz alles erlaubt sein darf. Oder ob wir nicht eine strengere Netiquette brauchen", sagte sie der Bild am Sonntag. "Ich möchte wissen, wer hinter solchen Kommentaren steckt."

"Die Forderung nach Klarnamenpflicht ist quasi programmatisch bei den Unionsparteien."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Gegner des Registrierungs- oder Klarnamenzwangs verstehen diese Aussage als Einschränkung der Meinungsfreiheit. User könnten dann nicht mehr schreiben, was sie wirklich denken. Wer sich etwa nach Krankheiten erkundigt, nach sexuellen Vorlieben, hinterließe individuelle Datenspuren, die mit relativ großer Sicherheit seiner Person zuzuordnen wären.

Netzpolitische Dauerbrenner

Unser Netzreporter Michael Gessat versteht Annegret Kramp-Karrenbauers Aussage als Forderung nach einem Klarnamenzwang fürs Netz. Eigentlich gebe es diese Forderung, seit sich Politiker zum Netz äußern, sagt er.

Annegret Kramp-Karrenbauer sagte außerdem, wir müssten darüber reden, ob im Netz alles erlaubt sein solle. Auch dieser Satz ist ein Dauerbrenner, meint Michael Gessat. Schließlich sei im Netz schon jetzt nicht alles erlaubt: Entsprechende Paragrafen des Strafgesetzbuchs gelten auch für das Internet.

Wer zu Straftaten, beispielsweise zur Tötung, aufruft oder den Mord an jemandem bejubelt, macht sich strafbar. Zur Sanktionierung müsse man aber den Urheber identifizieren können. Es sei eher die Frage, meint unser Netz-Reporter, ob es die Justizbehörden vom Arbeitswaufwand her überhaupt schaffen würden, Online-Verstöße umfassend strafrechtlich zu verfolgen.

Österreich plant Registrierungspflicht

Ein österreichischer Gesetzentwurf zeigt einen anderen Weg - die Regierung dort spricht von einem digitalen Vermummungsverbot. Der Vorschlag wurde von der FPÖ/ÖVP-Regierung noch unter Ex-Kanzler Sebastian Kurz auf den Weg gebracht. Der Plan: Jeder User soll sich dort, wo er posten will, mit einer Mobilfunknummer anmelden müssen. Über die Nummer ist er dann im Zweifelsfall identifizierbar. Eine vergleichbare Regelung wäre auch in Deutschland denkbar. Hier gilt bereits eine Registrierungspflicht für Simkarten. Diese zu umgehen, ist relativ aufwendig. Die Urheberschaft von Postings mit Proxys zu verschleiern, bleibt hingegen ein Kinderspiel.

"Netiquette sind gewisse Höflichkeitsregeln, auf die man sich je nach Online-Forum geeinigt hat. Das ist ein Begriff ohne rechtliche Relevanz."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Dass Annegret Kramp-Karrenbauer nun auch von einer "strengeren Netiquette" spricht, verwirrt ein wenig, denn die Netiquette ist unterschiedlich – je nach konkreter Online-Community. Diese Regeln haben keine rechtliche Relevanz, bestenfalls können sie von den Moderatoren eines Online-Forums durchgesetzt werden. Aber auch wenn Kramp-Karrenbauer den Begriff nicht explizit verwendet oder verwechselt – die Forderung nach einem Klarnamenzwang ist bei CDU und CSU quasi programmatisch. Entsprechend haben sich auch schon Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und EU-Spitzenkandidat Manfred Weber geäußert.

Shownotes
CDU-Netzpolitik
Kramp-Karrenbauer für Klarnamenzwang im Netz
vom 11. Juni 2019
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter