Geheim? Streng geheim? Verschlusssache? Vertraulich? Wie der Bundestag mit sensiblen Informationen umgeht – und wie er dafür sorgt, dass nichts nach Außen dringt.

Was im Deutschen Bundestag vor sich geht, ist meistens einfach zu verfolgen. Als Video, in Schriftform oder als Gast auf der Tribüne. Es gibt aber auch Situationen, die zur Geheimhaltung verpflichten und in denen Abgeordnete zum Stillschweigen verpflichtet sind. Deutschlandfunk-Nova-Redakteur Paul Vorreiter weiß genau, wann was von wem in der Öffentlichkeit besprochen werden darf und wann nicht einmal Mitschriften erlaubt sind. Kurz zusammengefasst: Im Deutschen Bundestag regeln vier Geheimhaltungsstufen den Umgang mit sensiblen Informationen:

  1. "streng geheim"
  2. "geheim"
  3. "Verschlusssache vertraulich" (oder kurz VS-vertraulich)
  4. "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch" (oder kurz "VS-nfD")

Unwichtig ist dabei, wie die Informationen vorliegen. Also ob es sich beispielsweise um ein Schriftstück, eine E-Mail oder einen USB-Stick handelt. 

Die Unterschiede im Umgang: Abhörsichere Räume, Verbot von Mitschriften oder Abgabe des Smartphones 

Bei den streng geheimen Infos in Kategorie eins geht man davon aus: Wenn diese Infos an Unbefugte geraten, dann wäre der Bestand der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes gefährdet. Das können zum Beispiel Notfallpläne von Bundesbehörden sein, etwa von der Bundeswehr. Das gilt auch für Kategorie zwei, "geheime" Dokumente. Auch diese Dokumente könnten die Sicherheit gefährden, wenn sie in falsche Hände gelangen.

Kategorie drei, "VS-vertraulich", und Kategorie vier, "VS-nur für den Dienstgebrauch" unterliegen einer schwächeren Geheimhaltung. Hier geht es nur um Schaden und Nachteile für die Interessen Deutschlands. Das können zum Beispiel Verhandlungspositionen bei Treffen von Außenpolitikern sein oder eine Inhaltsübersicht mit Akten, die einem Untersuchungsausschuss zugespielt werden.

«Vertraulich streng geheim» steht am 05.06.2013 im Paul-Löbe-Haus in Berlin auf einem Schild vor dem Sitzungsraum des Verteidigungsausschusses. Hier erläutert der Verteidigungsminister den Bericht zur «Euro Hawk»-Affäre. Foto: Kay Nietfeld/dpa
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Aufgrund der Sensibilität solcher Infos, gelten gerade auch in den Bundestagsausschüssen besondere Regeln, wenn solche Dokumente dort besprochen werden. Verteidigungsausschuss und Innenausschuss tagen immer in Sälen, die gegen das Abhören gesichert sind. Das gilt auch für das Parlamentarische Kontrollgremium. Für die Abgeordneten bedeutet das, dass sie ihre Handys ausschalten müssen und diese zudem auch zu Beginn einer Sitzung eingesammelt werden. 

Unterliegen Inhalte der Geheimhaltungsstufe "streng geheim" bedeutet das auch, dass keine Notizen den Raum verlassen dürfen. Die Gesprächspartner befinden sich in einem abhörsicheren Raum und was sie sich sagen, müssen sie sich merken. Außerdem gibt es bei den Geheimhaltungsstufen "geheim" und "streng geheim"  keine Inhalte in digitaler Form und sie werden auch nicht über Krypto-Smartphones kommuniziert.

Wie geheim etwas ist, hängt vom Thema ab

Die Geheimhaltungsstufe wird abhängig vom Thema vergeben und vom Ausschussvorsitzenden festgelegt. So hatte Anke Domscheit-Berg, die für die Linken im Bundestag sitzt, vor Kurzem getwittert, dass ihr Ausschuss "Digitale Agenda" ausnahmsweise mit Einstufung geheim tagen musste, weil es um den Hackerangriff auf die Bundesregierung ging. Die Ausschussvorsitzenden dürfen über alles, was den Geheimhaltungspflichten unterliegt, nur in entsprechend eingestufter Sitzung unterrichten. Das könnte zum Beispiel für Aussagen vor einem Ausschuss gelten, die von Spionageabwehrvertretern des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik getroffen werden. Würden solche Personen in nicht eingestufter, nicht gesicherter Sitzung über geheime Sachen reden, wäre das mindestens ein Regelverstoß, vielleicht sogar eine Straftat

Geheimnisverrat ist in Deutschland strafbar

Es gibt im Strafgesetzbuch den Paragrafen § 353b "Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht". Wer dagegen verstößt, der kann bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen oder muss eine hohe Geldstrafe zahlen. Allerdings sind Bundestagsabgeordnete immun. Das heißt, zunächst müsste ihre Immunität aufgehoben werden. Und dann müsste noch eine Mehrheit im Bundestagsplenum ihre Zustimmung geben, damit mögliche Geheimnisverräter aus dem Bundestag strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Am 7. Mai 2015 beginnt die öffentliche Sitzung des NSA-Untersuchungsausschuss. In einer großen Runde sind Tische und Stühl aufgebaut; Foto: dpa
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Wenn geheim doch nicht geheim bleibt 

2016 waren Dokumente aus dem NSA-Untersuchungsausschuss auf Wikileaks aufgetaucht. Die meisten von ihnen fielen zwar in die schwächste Kategorie, "VS-nur für den Dienstgebrauch", doch die Konsequenzen waren trotzdem eindeutig: Die Bundestagspolizei stellte Strafanzeige und später hat auch  der damalige Bundestagspräsident Nobert Lammert die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit Ermittlungen im Bundestag beauftragt.

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Shownotes
Sensible Informationen
Verschlusssache Bundestag
vom 27. März 2018
Moderator: 
Markus Dichmann
Gesprächspartner: 
Paul Vorreiter, Hauptstadtstudio, Deutschlandfunk Nova