Hihi. Gerade dem Kumpel "Für die Nutten und das Koks" auf den Überweisungsträger geschrieben statt "Mietnachzahlung". Dass die Banken bei bestimmten Verwendungszwecken allerdings auch sehr ernst reagieren, liegt am Geldwäschegesetz, erklärt Christoph von Carlowitz von der GLS-Bank.
Entdeckt die Bank beim Geldtransfer etwas, das Geldwäsche oder andere illegale Tätigkeiten vermuten lässt, muss sie dem nachgehen. Ein Indiz, das darauf hindeutet, sind Überweisungen mit auffälligem Verwendungszweck. In der Regel wird diese Suche durch Software unterstützt, die nach bestimmten Wortketten, verdächtigen Beträgen oder Transaktionen schaut. Also: Wo geht das Geld hin, wo kommt es her? Gibt es ein ungewöhnliches Zahlungsverhalten des Kunden? Dabei geht es nicht nur um Geldwäsche, sondern auch um Waffengeschäfte oder Steuerhinterziehung, erläutert Christoph von Carlowitz.
"Es obliegt der Meinung der Bank, ob da jetzt etwas dran ist, oder nicht. Und ob sie sagt, mit Kunden, die mich in dieser Form ärgern, möchte ich nichts zu tun haben"
Ziel des Geldwäschegesetzes ist es, den Geldstrom für kriminelle Handlung zu unterbinden. Durch das Gesetz sind nicht nur die Banken aufgefordert, auf Verdächtiges zu achten, auch Zollbeamte, Immobilienmakler und Spielbanken müssen spezielle Identifikations- und Meldepflichten einhalten. Bei Bareinzahlungen ab 15.000 Euro ist die Archivierung des Vorgangs in Deutschland beispielsweise Pflicht. In anderen Fällen hat die Bank die Möglichkeit zu entscheiden, was sie tut und ob die Indizien für eine Verdachtsmeldung auf Geldwäsche an das Kriminalamt ausreichen.
Das Recht, das Konto zu kündigen, hat die Bank allerdings allemal. Wie viel Spaß sie versteht, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Im Fall des Überweisungs-Scherzes "Waffenfähiges Plutonium" für knapp 40 Euro, hatte eine Bank beispielsweise nur angemahnt. In einem anderen Beispiel mit ganz ähnlichem Verwendungszweck kam die direkte Kündigung.
Follow the money
Eine offizielle Wortliste, nach der die Verwendungszwecke untersucht werden müssen, gibt es nicht. Wer sich nun ermuntert sieht, auszuprobieren, womit man durchkommt, dem ist ein genauer Blick in die AGB seiner Bank zu empfehlen. Denn für die Kontokündigung ist oft viel weniger nötig als der Verdacht auf Waffengeschäfte.