Nach langen Diskussionen haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, Hürden für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Bundestags- und Europawahlen abzubauen. Damit werden auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Am 15. März soll der Bundestag über einen Antrag von Union und SPD abstimmen, der die Einführung eines inklusiven Wahlrechts vorsieht. Dabei ging es nicht um die Menschen, die körperlich nicht in der Lage sind, das Kreuzchen zu machen. Zwei Möglichkeiten mussten aber geklärt werden: 

Bisher dürfen nämlich Menschen, die unter Vollbetreuung stehen sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, nicht an Wahlen auf Bundesebene teilnehmen. Beides hatte das Bundesverfassungsgericht schon im Februar für rechtswidrig erklärt. Jetzt sollen pauschal alle Menschen wählen dürfen.

Stimmabgabe durch Wahlrechtsassistenz

Mehr als 80.000 Menschen sind aktuell noch von den Wahlen ausgeschlossen. Nach dem neuen Gesetzesentwurf könnten theoretisch alle dieser Menschen wählen, sagt Gudula Geuther aus dem Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio. 

Eine Wahlrechtsassistenz soll das möglich machen. Natürlich ist dabei problematisch, dass mehr als ein Mensch in der Wahlkabine ist, denn hier gibt es die Gefahr des Missbrauchs der Stimme. Darum soll klar gemacht werden, dass eine abgegebene Stimme, die nicht im Sinne des Wählers ist, auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, so Gudula Geuther.

Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen

Diese neue Regelung bezieht sich noch nicht auf die nächsten Europawahlen am 26. Mai, weil nur noch wenig Zeit für Vorbereitungen bleibt. Bei den Bundestagswahlen können jetzt, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts und dem neuen Gesetzentwurf, wirklich alle Bürgerinnen und Bürger über 18 wählen. 

Aber bei den Landtagswahlen sieht es noch anders aus: Jedes Bundesland gestaltet die Wahlordnung individuell verschieden. Es könne hier Bundesländer geben, die eine Einzelfallentscheidung haben wollen, ob jemand wählen darf oder nicht, sagt Gudula Geuther.

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Shownotes
Gesetzentwurf
Inklusives Wahlrecht geplant
vom 13. März 2019
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Gudula Geuther, Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio