Wegen Sars-CoV-2 stellt sich bei Großveranstaltungen gerade die Frage: Hingehen oder daheim bleiben? Pauschal beantworten lässt sie sich allerdings nicht. Rund um Tickets und Rückgabe gelten die bekannten Regeln.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat dazu aufgefordert, bundesweit Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern abzusagen, und rät vom Besuch von Veranstaltungen dieser Größe generell ab – wegen der pandemischen Ausbreitung von Sars-CoV-2. Seine Aufforderung gilt besonders für Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, weil in diesen Bundesländern bisher die meisten Infektionsfälle gezählt wurden. Jens Spahn hofft, dass sich die Verbreitung der Krankheit Covid-19 so verlangsamen lässt.

Ob es nun sinnvoll ist, zu Hause zu bleiben oder nicht, darüber gehen die Meinungen auseinander. Und wer schon Karten für ein Fußballspiel oder ein Konzert hat? Es ist möglich, dass größere Sportveranstaltungen, Konzerte und Ähnliches nicht so stattfinden wie geplant.

Erst die Absage, dann die Rückgabe

In diesem Fall können die Karten zurückgegeben werden, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

"Wenn ein Konzert oder eine andere Großveranstaltung abgesagt wird, kann man das Ticket zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen, denn der Veranstalter leistet nicht."
Iwona Husemann, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Wer allerdings ein Ticket hat und persönlich entscheidet, jetzt doch nicht ins Stadion, in die Halle, zum Konzert gehen zu wollen, der hat Pech gehabt. Der Veranstalter bietet die Leistung an und nur die Angst, sich eventuell anzustecken, ist kein Rücktrittsgrund.

"Also natürlich kann man entscheiden, dass man zu einer Veranstaltung nicht hingehen möchte. Aber dann bekommt man auch sein Geld nicht zurück."
Iwona Husemann, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Anders liegt die Sache, wenn bei einem Festival ein Hauptact – aus Angst sich anzustecken – nicht auf die Bühne kommt und zu Hause bleibt. Dann sind Verhandlungen mit dem Veranstalter angesagt. Die Faustregel: je wichtiger der Act, desto höher die mögliche Erstattung.

"Dann kann man zumindest einen Teil des Preises erstatten lassen, denn es wird auch nur ein Teil der vereinbarten Leistung erfüllt und nicht das gesamte Festival."
Iwona Husemann, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Erste drastische Entscheidungen hat die Polizeipräfektur Paris getroffen: Das Champions-League-Spiel Paris Saint-Germain gegen Borussia Dortmund wird ohne Zuschauer stattfinden. Beim Spiel Leipzig gegen Tottenham dürfen hingegen, so hat es die Stadt Leipzig entschieden, Zuschauer dabei sein (Stand 09.03.2020).

Etwas komplizierter ist es, wenn ihr eine Reise und/oder ein Hotelzimmer gebucht habt und es jetzt stornieren wollt. Was es hier zu beachten gibt, hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Gesundheit und Menschengruppen
Hingehen oder wegbleiben? Covid-19 und Veranstaltungen
vom 09. März 2020
Moderator: 
Ralph Günther
Autor: 
Martin Krinner, Deutschlandfunk-Nova-Reporter