Für die Arbeit kann eine Impfung erforderlich sein, eine generelle Impfpflicht im Unternehmen eher nicht. Eine Arbeitsrechtlerin über die juristischen Feinheiten.

Niemand muss sich gegen Covid-19 impfen lassen. Eine Impfpflicht gilt in Deutschland momentan nur bei der Masernimpfung für Kinder und Betreuende. Trotzdem können sich im Berufsleben Konflikte ergeben.

Ein Beispiel aus Österreich: Die Schauspielerin Eva Herzig möchte sich grundsätzlich nicht gegen Covid-19 impfen lassen. Deswegen hat die Produktionsform Eva Herzigs Engagement ausgesetzt und ihre Rolle aus dem Drehbuch entfernen lassen. Die Firma hat das mit ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Beteiligten begründet.

"Die Freistellung ist immer das mildere Mittel gegenüber dem Ausbruch einer Kündigung. Wahrscheinlich hofft man auch darauf, dass sie ihre Meinung noch mal ändert."
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin

Grundsätzlich greifen für Selbstständige und Angestellte hierzulande unterschiedliche Regelungen, sagt die Arbeitsrechtlerin und Rechtsanwältin Kathrin Bürger. Stets sei die Frage zu klären, ob die Impfung einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat. Etwa so: Stellen ungeimpfte Mitarbeitende ein Risiko für andere dar – Kunden beispielsweise?

"Wir haben mittlerweile relativ viele Meinungen der arbeitsrechtlichen Literatur zu solchen Fragen, aber ganz wenig Rechtsprechung, an der wir uns orientieren können."
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin

Das Dienstverhältnis zu freien Mitarbeitenden lasse sich häufig auch ohne Grund beenden. Wenn es an mangelnder Impfbereitschaft liegt, werde der Auftraggeber das wahrscheinlich für sich behalten.

Kathrin Bürger sagt: "Freie Mitarbeiter sind in der Regel auf Grund von Dienstleistungsverträgen beschäftigt. Die kann man einfach ohne Grund kündigen, wenn man eine Kündigungsfrist einhält."

Innerbetriebliche Impfanreize

Bei Festangestellten, die beispielsweise in Pflege und allgemeiner dem Gesundheitswesen arbeiten, und eine Impfung gegen Covid-19 ablehnen, könne über andere Einsatzbereiche im Betrieb nachgedacht werden.

Grundsätzlich kann hier der Arbeitgeber aber verlangen, dass zur Verringerung des Ansteckungsrisikos beispielsweise Mitarbeitende in der Kranken- und Altenpflege geimpft sein müssen.

Die Arbeitsrechtlerin vermutet, dass innerbetrieblich vielerorts nun Anreize geschaffen werden, um eine höhere Impfquote zu erreichen. Beispielhaft nennt sie die Lockerung der Infektionsschutzregeln in der Betriebskantine.

"Das deutsche Gesetz sieht keine Impfpflicht vor. Deswegen kann der Arbeitgeber auch keine Impfpflicht einfach im Arbeitsverhältnis einführen."
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin
Shownotes
Arbeitsrecht
Kann mein Arbeitgeber mich zur Impfung zwingen?
vom 08. Juni 2021
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin