Cathy Hummels, ihres Zeichens Influencerin, Moderatorin und Ehefrau von Nationalspieler Mats Hummels, steht in München wegen eines ihrer Instagram-Postings vor dem Landgericht.

Der "Verband Sozialer Wettbewerb" (VSW) hat Cathy Hummels abgemahnt. Der Grund: Ein Bild auf Instagram, auf dem die Influencerin ihrem Sohn einen blauen Stoffelefanten vor das Gesicht hält. Der VSW sagt, um Werbung für den Stofftierhersteller "Steiff" zu machen. Cathy Hummels bestreitet das. 

Es ist nicht der erste Fall dieser Art. Vor knapp zwei Wochen begann in einem ähnlichen Fall die Verhandlung gegen Influencerin Pamela Reif vor dem Landgericht in Karlsruhe. Auch sie wurde vom VSW abgemahnt. Genauso wie Vreni Frost, deren Fall im Januar 2019 vor dem Kammergericht in Berlin verhandelt wurde.

"Vreni Frost hat bescheinigt bekommen, dass nicht ausnahmslos alle Postings als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen sind."
Michael Gessat, Netzreporter

Der VSW, dem auch elf Verlage angehören, beruft sich bei seinen Abmahnungen auf das Presserecht, das eine strikte Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung fordert. Darauf hat sich auch die Influencerin und Bloggerin Vreni Frost berufen und zumindest einen Teilerfolg erzielt. Denn das Kammergericht Berlin gab ihr in sofern Recht, als dass nicht ausnahmslos alle Postings als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen sind, selbst, wenn sie einen Link oder ein Tagging auf Markenhersteller haben. 

Denn, so das Urteil, auch in einem Instagram-Channel oder Blog kann es redaktionelle Inhalte geben. Ob etwas Werbung sei oder nicht, müsse im Einzelfall geprüft werden. Trotzdem taggt Vreni Frost inzwischen alle ihre Beiträge mit dem "Werbung". Auch, wenn sie zum Beispiel kein Geld von den Herstellern dafür erhält. Ein Umstand, der im Prinzip genau das verhindert, was eigentlich erreicht werden soll: Transparenz über bezahlte Inhalte.

Bisher keine Klarheit

Im Fall des abgemahnten Postings bei Cathy Hummels behauptet die Influencerin, der blaue Stoffelefant sei ein privates Geschenk zur Geburt ihres Sohnes gewesen. Sie hatte das Stofftier vor das Gesicht des Kindes gehalten, um es in dem sozialen Netzwerk unkenntlich zu machen. Geld habe sie dafür keines bekommen.

So einfach ist die Unterscheidung von Werbung oder Nicht-Werbung im Falle von Influencern nicht. Im Fall Pamela Reif hat der Richter in Karlsruhe entschieden, dass bei einer so bekannten Person, die ihr Privatleben öffentlich macht und vermarktet, Geschäftliches und Privates kaum zu unterscheiden seien.

"Wer sich entscheidet, mit Instagram Geld zu verdienen, dem ist die Möglichkeit genommen, dort privat unterwegs zu sein."

Wirkliche Rechtssicherheit gibt es aber auch nach den Urteilen nicht. Die betroffenen Influencerinnen wollen sich auch so leicht nicht geschlagen geben. Um eine rechtsverbindliche Regelung zu erstreiten, wollen sie bis zum Bundesgerichtshof gehen.

Mehr bei Deutschlandfunk Nova:

Shownotes
Instagram-Prozess
Cathy Hummels und die Sache mit der Influencer-Werbung
vom 11. Februar 2019
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Michael Gessat