• Dlf Audiothek
  • ARD Audiothek
  • Spotify
  • Apple Podcasts
  • YouTube Music
  • Abonnieren

Viele Opfer und eine hohe Dunkelziffer - das ist typisch für sexualisierte Gewalt. Die Juristin Christina Clemm erklärt, was sich am Blick auf die Opfer verallgemeinern lässt und was nicht.

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist so häufig, dass eigentlich täglich daran erinnert werden darf. Joko und Klaas haben das in einem Clip und mit #maennerwelten versucht - und damit eine neue Diskussion zu dem Thema ausgelöst.

Laut Bundeskriminalamt zeigen jährlich 9000 Frauen sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung an. Doch die Dunkelziffer in diesem Bereich dürfte sehr hoch sein, sagt Christina Clemm. Sie ist Fachanwältin für Straf- und Familienrecht.

"Es gibt Zahlen, die sagen, jede dritte Frau sei betroffen. Es gibt Zahlen, die sagen, jede siebte Frau sei betroffen – also auf jeden Fall sehr, sehr viele."
Christina Clemm, Fachanwältin für Straf- und Familienrecht

Die Juristin unterscheidet bei sexualisierter Gewalt zwischen strafrechtlich relevant und strafrechtlich irrelevant: Sexuelle Belästigung setzt körperliche Berührung voraus - also beispielsweise einen Griff zwischen die Beine, an den Po, an die Brüste. Sexualisierte Gewalt, die rein verbal ist, sei grundsätzlich nicht als solche strafbar, sagt Christina Clemm. Je nach Fall steht Betroffenen aber die Anzeige einer Beleidigung offen.

Die Verletzlichen werden angegriffen

Frauen, die in den sozialen Medien unterwegs sind, seien von verbaler sexualisierter Gewalt stärker betroffen, so wie ohnehin vulnerable Gruppen: Frauen mit Einwanderungshintergrund und People of color. Diese würden dann häufig rassistisch und sexistisch zugleich beleidigt, berichtet die Juristin.

"People of color, Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Feministinnen werden ganz besonders häufig im Netz mit Vergewaltigungandrohungen oder sexualisierten Begriffen attackiert."
Christina Clemm, Fachanwältin für Straf- und Familienrecht

In unserer noch patriarchal geprägten Gesellschaft sei das Geld sehr ungleich verteilt. Das führe dazu, dass die Opfer geschlechterspezifischer Gewalt oft relativ wehrlos seien, sagt die Juristin. Beispielsweise würden People of color und Prostituierte grundsätzlich so mit Vorurteilen belegt, dass es "vornherein viel schwieriger ist, auch Recht zu bekommen."

Mythos von der lügenden Frau

Die Auswirkungen der Gewalt auf die Opfer lasse sich grundsätzlich nicht verallgemeinern, so Christina Clemm, der Blick auf die Opfer hingegen schon. Sie sagt: Typischerweise werden Opfer sexualisierter Gewalt stigmatisiert und auch der Mythos von der stets lügenden Frau hält sich hartnäckig.

"Es gibt immer noch eine massive Stigmatisierung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Es gibt immer noch den großen Mythos der eigentlich stets lügenden Frau. Da muss viel passieren, dass sich dieser Blick auf die Betroffenen ändert."
Christina Clemm, Fachanwältin für Straf- und Familienrecht

Unser Bild zeigt eine Demonstrierende für Frauenrechte am 8. März 2020 in Paris.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Juristin zu #männerwelten
Sexualisierte Gewalt: "Massive Stigmatisierung von Betroffenen"
vom 14. Mai 2020
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Christina Clemm, Fachanwältin für Straf- und Familienrecht