Gegen einige Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag gibt es Korruptionsvorwürfe. Darum haben nun alle Unionsabgeordneten eine Ehrenerklärung unterschrieben. Über Korruption und Nebenjobs im Politikbetrieb sprechen wir mit Politikwissenschaftlerin Svenja Krauss.

Grundsätzlich dürfen sich Abgeordnete für Unternehmen einsetzen, die zum Beispiel in ihrem Wahlkreis sitzen und dort für Arbeitsplätze sorgen. Das ist keine Korruption, sagt Svenja Krauss.

"Das ist auch ein Sinn der Wahlkreise, dass sich PolitikerInnen aktiv für sie einsetzen", so die Politikwissenschaftlerin.

Korruption in der Politik

Das Engagement von Seiten der Politik werde aber dann problematisch, wenn der Politiker oder die Politikerin persönlich davon profitieren.

"PolitikerInnen sollen persönlich nicht von Gesetzen profitieren, die sie selbst potentiell sehr stark beeinflussen können."
Svenja Krauss, Politikwissenschaftlerin

Um das überprüfen zu können, müssen Politiker und Politikerinnen die Einnahmen aus Nebentätigkeiten öffentlich machen. Dazu sind sie laut Abgeordnetengesetz verpflichtet.

Der Fall Mark Hauptmann

Gegen den CDU-Abgeordneten Mark Hauptmann gibt es Korruptions-Vorwürfe. Er hat sein Mandat im Bundestag niedergelegt. Er soll Lobbyarbeit für Aserbaidschan gemacht haben, im Gegenzug soll das Land Anzeigen in einer Thüringer Regionalzeitung geschaltet haben, die der Politiker herausgibt.

Das Problem sei in diesem Fall, so die Politikwissenschaftlerin, dass Mark Hauptmann in seiner Nebentätigkeiten Herausgeber der Zeitung ist. Problematisch sei aber auch, dass Aserbaidschan kein demokratisches Land ist. "Im Gegenteil: Es hat eine sehr autoritäre Regierung", die dafür bekannt sein, korrupt zu sein. Und es gibt noch einen fraglichen Aspekt: Der Abgeordnete will bislang seine Nebeneinkünfte nicht transparent machen.

"Außerdem weigert sich Mark Hauptmann auch noch generell, seine Nebeneinkünfte komplett offen zu legen."
Svenja Krauss, Politikwissenschaftlerin

Zwar dürfen Abgeordnete prinzipiell den verschiedensten Nebenjobs nachgehen, sie dürfen aber natürlich nicht gegen Gesetze verstoßen. Und: "Im Abgeordnetengesetz steht explizit drin, dass die Abgeordneten alles tun dürfen, solange das Mandat im Bundestag weiterhin im Mittelpunkt der Tätigkeit der PolitikerInnen steht", sagt Svenja Krauss.

Das heißt auch, dass die Nebentätigkeiten nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen sollen als der eigentliche Job, nämlich der des Bundestagsabgeordneten.

Die Fälle Georg Nüßlein und Nikolas Löbel

Wann die Nebentätigkeit nicht mehr von der Abgeordnetentätigkeit zu trennen ist, darum geht es bei den beiden Abgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (CDU). Beide sollen Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Masken-Geschäften kassiert haben.

Die Staatsanwaltschaft überprüft die Vorwürfe gegen die Unions-Politiker. Die Frage ist, ob sie in ihrer Rolle als Abgeordnete, Geschäfte im Rahmen ihrer Nebentätigkeit vermittelt haben, so Svenja Krauss. Falls ja, dann widerspricht das dem Gesetz. "Das ist dann ein Problem", sagt sie.

Shownotes
Korruptionsverdacht bei CDU/CSU
Wann Abgeordnete korrupt handeln
vom 13. März 2021
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Svenja Krauss, Politikwissenschaftlerin