Palästina tritt dem Internationalen Strafgerichtshof bei. Das ermöglicht der Anklagebehörde wegen Kriegsverbrechen während des Gazakriegs zu ermitteln.
Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hat noch in der Silvesternacht die Verträge unterzeichnet, die die Voraussetzung zum Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) sind. Laut UN-Generalsekretär Ban Ki Moon wird der Staat Palästina offiziell zum 1. April dem IStGH beitreten. Das eröffnet der Palästinenserbehörde die Möglichkeit, gegen Israel wegen des Vorgehens im Gazakrieg oder beim Siedlungsbau im besetzten Westjordanland zu klagen.
Israel ruft zu Boykott des IStGH auf
Israel ruft jetzt zum Boykott des IStGH auf, nachdem dieser angekündigt hat, Vorermittlungen wegen Kriegsverbrechen im Gazakrieg aufzunehmen. Deutschland und Japan, die größten Geldgeber des IStGH, sollen ihre Zahlungen einstellen, fordert der israelische Außenminister Avigdor Liebermann. Bislang prüft seit dem 16. Januar 2015 das Gericht aber erst, ob ein formelles Verfahren eröffnet wird. Diese Voruntersuchungen könnten Jahre in Anspruch nehmen, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.
"Der Strafgerichtshof hat erst einmal die Aufgabe, eine ganze Menge an Beweisen zu sammeln, damit sich dieser Tatverdacht auch erhärten kann."
Das Rom-Statut legt fest, in welchen Fällen der IStGH ermittelt, erklärt der Völkerrechtler Alexander Schwarz. Bei zum Beispiel Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen beschafft der IStGH Beweise. Dafür hört die Anklagebehörde staatliche und nicht-staatliche Institutionen an. Erst zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt ist es dem IStGH möglich auch Opfer und Zeugen zu hören.
Aussicht auf Erfolg gering
Obwohl der Staat Israel dem IStGH nicht beigetreten ist, kann das Gericht gegen Israelis ermitteln, wenn sie Verbrechen auf dem Territorium eines Mitgliedsstaates verübt haben - im Fall der aktuellen Ermittlungen auf palästinensischem Gebiet. Die Ermittlungen werden sich aber auch auf Kriegsverbrechen erstrecken, die von Palästinenser verübt wurden.
"Die Anklagebehörde wird gegen sämtliche Verbrechen, die auf dem Territorium des Mitgliedsstaats Palästina begangen wurden, womit auch potentielle Verbrechen der Hamas in Betracht kommen."
Ob es überhaupt zu Anklagen am Ende der Ermittlungen kommen wird, sei fraglich, erklärt Alexander Schwarz. Man dürfe den IStGH in seinen Fähigkeiten nicht überbewerten. Gerade wenn Institutionen oder Regierungen nicht mit dem IStGH kooperierten, seien die Ermittlungserfolge gering. Beispielsweise habe der Staat Kenia überhaupt nicht bei den Ermittlungen gegen den Staatspräsident Uhuru Kenyatta mit dem IStGH kooperiert. Der Prozess in Den Haag platzte Anfang Dezember 2014 und Kenyatta kehrte nach Kenia zurück.
Kooperation der Mitgliedsstaaten
Ob es am Ende zu Verurteilungen komme und wenn ja, ob diese überhaupt durchgesetzt werden könnten, kann niemand einschätzen, sagt Alexander Schwarz. Denn nur die Staaten, die dem IStGH beigetreten sind, haben die Verpflichtung Kriegsverbrecher an den IStGH auszuliefern. Im Falle Israels ist demnach nicht damit zu rechnen.