Forscher haben in einer Erklärung Gesetzesreformen für die künstliche Befruchtung vorgeschlagen. Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 sei inzwischen veraltet und führe zu "unnötigen Risiken für Mutter und Kind".

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Akademienunion weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass sich in den vergangenen 30 Jahren des Bestehens des Embryonenschutzgesetzes in der Medizin und Gesellschaft in der viel verändert hat. Mit ihrer Stellungnahme wollen die Wissenschaftler eine Diskussion anstoßen und fordern eine Gesetzesreform.

Ungleichbehandlung beseitigen

Beispielsweise ist es nur Verheirateten oder in einer festen Partnerschaft Lebenden erlaubt, sich künstlich befruchten zu lassen. Seit Oktober 2017 ist das Gesetz auf lesbische, nicht aber auf schwule Paare erweitert worden. Solche Ungleichbehandlungen kritisieren die Wissenschaftler.

Ungelöste rechtliche Fragen

Hintergrund ist, dass in Deutschland eine Leihmutterschaft verboten ist. Deshalb suchen sich viele Paare mit Kinderwunsch im Ausland eine Leihmutter. Daran schließen sich aber bis heute ungelöste Fragen an: Wie werden die Kinder behandelt, die legal im Ausland von einer Leihmutter geboren werden und in Deutschland aufwachsen? Welche Staatsangehörigkeit haben sie? Wer sind die Eltern? Deshalb fordern die Experten – unabhängig von der Zulassung der Leihmutterschaft – auch diese Fragen zu klären.

Mehrlingsgeburten vermeiden

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Eizellen-Spende, die – im Gegensatz zur Spermien-Spende – in Deutschland verboten ist. Ebenso ist die Auswahl eines Embryos mit den besten Entwicklungschancen aus mehreren Embryos verboten. Stattdessen werden zwei oder drei Embryonen eingesetzt, was häufig zu Zwillings- oder Drillingsgeburten führt. Daraus kann ein zusätzliches Gesundheitsrisiko für die Mutter und die Babys entstehen. In anderen Ländern dürfen Ärzte auswählen.

Zu eng gefasstes Gesetz

Außerdem kritisieren die Experten, dass nur eine künstliche Befruchtung bei Frauen zwischen dem 26. und 40. Lebensjahr und bei Männern zwischen dem 26. und 50. Lebensjahr unterstützt wird, sofern sie sich in einer festen Beziehung befinden. Bezahlt werden drei Versuche mit künstlicher Befruchtung. Singles können sich in Deutschland nicht künstliche befruchten lassen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, dafür etwa nach Dänemark, Großbritannien oder Schweden zu fahren.

Die Experten fordern außerdem, dass die Kosten der Kinderwunschbehandlung immer dann übernommen werden soll, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat. Damit könnten sich ihrer Meinung nach mehr Paare als bisher behandeln lassen.

Shownotes
Embryonenschutzgesetz
Experten für Gesetzesreform bei künstlicher Befruchtung
vom 05. Juni 2019
Moderator: 
Paulus Müller
Gesprächspartnerin: 
Meike Rosenplänter, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin