Bei Gerichtsverfahren denken die meisten wahrscheinlich an langweilige Gesetzestexte oder unnötige Paragrafenreiterei. Doch manche Prozesse können auch witzig sein. Jura-Professor Till Zimmermann spricht mit uns über ein Detail des Böhmermanngedichts und veraltete Ehevorstellungen.

Häufig sei der Sachverhalt eines Gerichtsverfahrens so seltsam, dass sich die Richter einen Spaß erlaubten, sagt Jura-Professor Till Zimmermann. Häufig im Mittelpunkt dabei: Nachbarschaftsstreitigkeiten. Vor ein paar Jahren kam es in Offenbach zum Prozess, nachdem ein Nachbar vom Dackel des anderen gebissen wurde.

Kurios wurde es, weil nicht nur ein Dackel beteiligt war. Die Hündin bildete zusammen mit ihrer Mutter und Oma ein Dreigespann, welches den Nachbarn attackierte. Der klagte auf Schadensersatz. Im Urteil hieß es dann:

"Das Gericht lässt es hier ausdrücklich offen, ob die drei Rauhaardackel als Mittäter gemäß vorgefasstem Beißentschluss gemeinschaftlich gehandelt haben. So scheidet jeweils eine terroristische Dackelvereinigung aus."
Amtsgericht Offenbach (2002)

Der Richter hatte selbst im Prozess die Frage aufgeworfen, ob die Vereinigung dreier Dackel nicht schon an der Grenze zum Terrorismus liege. Das alles war natürlich nicht ganz ernst gemeint - aber mit klarer Intention, sagt Zimmermann: "Der Richter wollte den Streitparteien deutlich zum Ausdruck bringen, dass er gar nichts davon hält, was sie da machen und greift daher zu so einem Mittel."

Neben Fällen abstruser Situationskomik werden häufig humoristische Urteile gefällt. Das Gericht erlaubt sich dabei bei der Verkündung des Urteils einen Spaß. Zimmermann sagt, dass einige Richter beispielsweise Urteilssprüche gerne in Reimform vorgebracht haben.

Veraltete Ehevorstellungen

Besonders kurios erschienen aber manche Urteile erst rückwirkend. In Gerichtsprozessen von früher, bei denen sich die gesellschaftliche Anschauung inzwischen verändert habe.

Ein Beispiel: ein Gerichtsurteil aus den 50er Jahren zu einer Scheidung. Damals galt noch das sogenannte "Verschuldensprinzip", wonach geklärt werden musste, wer für die Scheidung verantwortlich gewesen sei. In einem Fall wurde damals der Ehefrau die Schuld gegeben. Die Begründung: Sie hätte beim Sex mit ihrem Mann nicht einmal so getan, als würde es ihr Spaß machen, habe dabei gelangweilt reagiert - und sogar währenddessen Zeitung gelesen.

"Dann hat der Bundesgerichtshof sich in seinen Vorstellungen über das Wesen der ehelichen Hingabebereitschaft ausgelassen, was aus heutiger Sicht geradezu grotesk erscheint"
Till Zimmermann, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Trier

Böhmermann kämpft um "Schrumpelklöten"

Auch bei Prominenz im Gerichtssaal wird es gerne mal kurios. Wie beim Böhmermann-Prozess um das Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Erdoğan. Zwischen Böhmermann und dem Gericht wurde dabei ausführlich diskutiert, ob eine Sau Schrumpelklöten haben könne.

Böhmermann hatte argumentiert, dass allein an dieser anatomisch unmöglichen Behauptung die Ironie des Gedichts eindeutig zu beweisen sei. "Das Gericht hat dann aus einem Biologiebuch der 60er Jahre zitiert, in dem ein Fall geschildert wird, indem eine Sau tatsächlich Schrumpelklöten hatte."

Am Ende stellt sich die Frage, wie viel Witz im Gerichtssaal angemessen erscheint. Zimmermann sagt, dass die Öffentlichkeit häufig erst über diese Fälle Bescheid wisse, da die Betroffenen sich gegen das Urteil gewehrt haben: "Mit dem Argument: Ich bin hier nicht ernst genommen worden. Der Richter war wohl befangen." Auch deshalb wird Humor im Gerichtssaal wohl eher die Ausnahme als die Regel bleiben.

Shownotes
Kuriose Gerichtsurteile
Vorsicht vor den Terrordackeln
vom 06. Oktober 2019
Moderation: 
Jenni Gärtner
Gesprächspartner: 
Till Zimmermann, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht