Keine Frauen – keine Steuervorteile. So sieht das Olaf Scholz. Der Bundesfinanzminister meint, dass Schützenvereine, Gesangsvereine, Kegelclubs und andere, die Frauen ausschließen, nicht als "gemeinnützig" gelten können.
Tatsächlich gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Vereinen, die ausschließlich Mitglieder eines Geschlechts aufnehmen. Scholz spricht von Hunderten, der Verein Deutsches Ehrenamt eher von mehreren Tausend: Studentenverbindungen, Sportclubs, Schützenvereine oder Chöre gehören dazu.
"Das Spektrum, warum man gemeinnützig sein kann, ist ziemlich breit: Sport, Tierschutz, Heimat oder Brauchtumspflege gehören dazu."
Vereine, die keine Frauen aufnehmen – ohne nachvollziehbare Gründe –, seien nicht gemeinnützig, so Olaf Scholz (SPD) gegenüber der "Bild am Sonntag". Wer Frauen ausschließt, soll daher keine Steuervorteile haben oder Spendenquittungen ausstellen dürfen.
Vereine stellen Spendenquittungen aus
Gemeinnützige Vereine sind grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit, erklärt unsere Korrespondentin Nadine Lindner. Solche Vereine müssen keine Grundsteuer, Erbschafts- oder Schenkungsteuer zahlen. Und: Sie dürfen Spendenquittungen ausstellen, die der Spender bei seiner Steuererklärung geltend machen kann. Für viele Vereine sind diese Spenden existenziell.
"Es gibt viele Fragen, die sich da anreihen. Wie viel Spielraum bietet das Wort 'nachvollziehbar' eigentlich? Müssen das am Ende Gerichte klären?"
Der Vorschlag des Bundesfinanzministers werfe viele Fragen auf, meint unsere Korrespondentin. Was genau seien beispielsweise "nachvollziehbare" Gründe, um ein Geschlecht von der Vereinsmitgliedschaft auszuschließen?
Ausnahmen für Selbsthilfegruppen
Immerhin: Bei Selbsthilfegruppen solle es Ausnahmen geben, das hat Olaf Scholz schon angekündigt. Eine Frauenselbsthilfegruppe etwa muss nicht um ihren Status als Verein bangen.
Dennoch: "Ich befürchte, das könnte am Ende ziemlich kompliziert werden", sagt Nadine Lindner. Die Koalitionspartner von CDU und CSU reagierten auf die Idee aus dem Finanzministerium ziemlich aufgebracht. Darum glaubt unsere Korrespondentin, dass der Vorschlag von Olaf Scholz kaum eine Chance hat.
Auch wenn es bereits ein Urteil gibt, das in diese Richtung geht: 2017 hatte der Bundesfinanzhof nämlich einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit abgesprochen, weil sie Frauen nicht zulässt. Damals hieß es, die Entscheidung könne sich auch auf andere Vereine auswirken.
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