Pegida-Chef Lutz Bachmann ist wegen Volksverhetzung angeklagt. Anders als im Fall Böhmermann gilt bei Bachmann wohl kaum die Kunstfreiheit. Vor allem braucht es eine politische Auseinandersetzung mit Bachmann und Co, fordert der Blogger und Anwalt Udo Vetter.

Nach mutmaßlich volksverhetzenden Kommentaren auf Facebook steht Pegida-Chef Lutz Bachmann vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft im vor, dass er Flüchtlinge als "Gelumpe", "Dreckspack" und "Viehzeug" beschimpft habe. Er ist angeklagt wegen Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Bachmann droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren - falls ihn das Gericht schuldig spricht.

"Im Spannungsfeld zu Jan Böhmermann wird das sicherlich ein schwieriger Prozess", sagt der Anwalt Udo Vetter, der auch hinter "law blog" steckt.

"Die Meinungsfreiheit befördert Paragraf 130 sicherlich nicht."

Bei Bachmann geht es um Paragraf 130. Dieser soll Meinungsverbrechen bestrafen, also dann greifen, wenn durch Meinungsäußerungen die Menschenwürde angegriffen oder sogar verleumdet wird. Diesen Paragrafen kann man gut finden oder nicht, sagt Vetter. "Die Meinungsfreiheit befördert dieser Paragraf sicherlich nicht."

Darf Satire alles?

Im Fall Böhmermann geht es um Beleidigung und auch um die Frage, ob sein Schmähgedicht ausreichend in einen Kontext eingebunden war. Dann wäre das Gedicht als Kunst zu bewerten und wäre durch die Kunstfreiheit gedeckt. Und wie sieht das bei Jörg Bachmann aus - bräuchten seine Verleumdungen lediglich mehr Kontext?

"Es wird von den Juristen immer auch im Kern gefragt: Hat er das ernst gemeint oder nicht?", sagt Vetter. Bei Bachmann, der politisch aktiv ist und zwar in der Pegida-Bewegung, die von der Bundesregierung als in Teilen offen rechtsradikal eingestuft wird, spricht vieles dafür, dass er seine Aussagen über Flüchtlinge durchaus ernst gemeint hat. Also: keine Satire.

"Die Frage ist, ob das Strafgesetzbuch nicht das völlig falsche Mittel ist, um die fällige politische Auseinandersetzung zu reglementieren."

Dennoch bleibt die Frage, ob im Falle Böhmermann und Bachmann mit zweierlei Maß gemessen wird. Das findet Vetter nicht. Denn bei Böhmermann liegt der Aspekt Kunstfreiheit sehr viel näher als bei Bachmann. Eben aufgrund der politischen Positionierung Bachmanns.

Aber für Vetter ist ein anderer Aspekt wichtig: Das Strafgesetzbuch könne nicht dabei helfen, die politische Auseinandersetzung zu führen. Pegida lässt sich durch solche Strafverfahren nicht klein halten, so Vetter. Denn es besteht das Risiko, dass jemand zum Märtyrer wird, wenn er wegen Volksverhetzung verurteilt wird.

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Shownotes
Volksverhetzung: Pegida-Chef Bachmann
Müssen wir das aushalten?
vom 19. April 2016
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Udo Vetter