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Die Frage nach der Meisterpflicht spaltet seit vielen Jahren die Handwerksbranche. Jetzt haben sich die Meister-Befürworter durchgesetzt und führen für zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder ein.

Wer sich in Deutschland als Handwerker selbstständig machen will, gehört vereinfacht gesagt entweder zur Gruppe A oder zur Gruppe B. Die Gruppe A umfasst klassische und verbreitete Berufe wie Schreiner, Elektriker, Maler. Diese und weitere Berufe unterliegen der Meisterpflicht. Wer also selbstständig als Schreinerin oder Schreiner arbeiten will, braucht einen Meisterbrief.

Wer zur Gruppe B gehört – darunter befinden sich seltenere Gewerke wie Trockenbauer, Gebäudereiniger oder Uhrmacher – braucht dagegen nichts, also weder einen Meister- noch einen Gesellenbrief. Eine einfache Anmeldung bei der lokalen Handwerkskammer reicht als Erlaubnis, in diesen Berufen selbstständig tätig zu sein.

Wieder Diskussion um Meisterpflicht

Darüber, für welche Berufe eine Meisterpflicht gilt und für welche nicht, wird seit Jahrzehnten immer wieder diskutiert, und für beide Sichtweisen – Meisterpflicht ja oder nein – gibt es gute Gründe.

Aktuell haben sich die Befürworter der Meisterpflicht durchgesetzt. Denn für zwölf Gewerke, deren Meisterzwang vor Jahren abgeschafft worden war, soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Wahrscheinlich wird das entsprechende Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Wer sich dann zum Beispiel als Fliesenleger, Parkettleger oder Raumausstatter selbstständig machen will, muss Meisterin oder Meister des jeweiligen Gewerkes sein.

"Die zentralen Punkte sind: Mehr Meister, mehr Ausbildung."
Vladimir Balzer, Dlf-Hauptstadtstudio

Die Befürworter, etwa entsprechende Fachpolitiker der Großen Koalition und der Zentralverband des Deutschen Handwerks, begründen die Wiedereinführung der Meisterpflicht unter anderem mit einer höheren Qualität der Handwerksbetriebe und mit mehr Ausbildungsplätzen. Das Argument: Betriebe mit Meister bilden mehr aus als Betriebe ohne.

Wenig Lehrlinge sind nicht das Problem

Kritisiert wird die Meisterpflicht zum Beispiel von der Monopolkommission, einem Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung. Sie sagt: In der Praxis würden in Betrieben die Arbeiten gar nicht vom Meister selbst, sondern von angestellten Gesellen und Lehrlingen ausgeführt. Auch würde ein Meisterbrief nicht bedeuten, dass sich die Meister fortbilden und stets auf dem aktuellen Stand sind.

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker führt an, dass die meisten ausgebildeten Handwerker gar nicht im Handwerk bleiben würden, sondern in eine andere Berufsbranche wechseln. Hier anzusetzen, etwa durch bessere Arbeitsbedingungen, würde einen größeren Effekt haben als der Meisterbrief, der womöglich zu mehr Auszubildenden führt.

Shownotes
Unternehmensgründung
Zwölf Handwerksberufe bald wieder mit Meisterpflicht
vom 09. Oktober 2019
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Vladimir Balzer, Dlf-Hauptstadtstudio