Die Mietpreisbremse wirkt zumindest ein bisschen, also möchte die Große Koalition das Gesetz verlängern. Ihre Pläne gehen noch darüber hinaus – sind aber dem Mieterbund nicht weitreichend genug.
Die Mieten steigen, ein Umzug wird zum finanziellen Risiko. In vielen deutschen Städten ist es eigentlich unmöglich geworden, eine schöne und bezahlbare Wohnung zu finden. Die Bundesregierung versucht weiterhin, den Mietmarkt mit der Mietpreisbremse zu regulieren.
Ann-Kathrin Horn aus unserer Nachrichtenredaktion sagt, das bestehende Gesetz bleibe das wichtigste Mittel. Die Koalition von CDU/CSU und SPD hat die Mietpreisbremse bereits 2015 eingeführt. Demnach dürfen die Mieten bei Neuvermietung in Bereichen mit einem angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der üblichen Miete in dem Viertel liegen. Sie gilt also nicht in jeder Stadt. Das Gesetz sollte eigentlich nur bis 2020 in Kraft bleiben, wird aber nun bis 2025 verlängert.
"Die Mietpreisbremse sagt, dass alles, was neu vermietet wird nicht mehr als zehn Prozent teurer sein darf als die Mieten im gleichen Viertel."
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat die Wirkung der Mietpreisbremse in den ersten Jahren untersucht. Das Ergebnis: Sie bringt dort etwas, wo Mieten sehr stark steigen – zum Beispiel in Berlin-Neukölln oder München-Schwabing. Insgesamt ist ihre Wirkung dem Institut zu Folge recht übersichtlich.
Damit die Mietpreisbremse überhaupt angewendet wird, müssen Mieterinnen und Mieter selbst prüfen, ob sie zu viel zahlen, dann den Vermieter rügen und im Zweifel klagen. Der Aufwand kann sich lohnen, wie ein spektakulärer Fall aus Berlin zeigt. Der Vermieter einer WG musste dort 14.000 Euro zu viel verlangte Miete zurückzahlen.
"Solche Summen könnten jetzt überall möglich sein, wo die Mietpreisbremse gilt. Denn Mieterinnen und Mieter sollen das zu viel gezahlte Geld auch 30 Monate rückwirkend zurück bekommen."
So eine rückwirkende Zahlung soll laut der Großen Koalition jetzt überall möglich sein, wo die Mietpreisbremse gilt. Mieterinnen und Mieter sollen das zu viel gezahlte Geld auch zweieinhalb Jahre rückwirkend erstattet bekommen. Ann-Kathrin weist darauf hin, dass solche Klagen auch über Online-Portale abgewickelt werden können – wie in dem Berliner Fall. Diese Dienstleister vergleichen die Miete auf Grundlage des Mietvertrags und übernehmen die Organisation des Prozesses. Dafür muss dann ein Teil der Rückzahlung an das Portal abgetreten werden.
Die Mietpreisbremse kann nur beim Umzug in eine neue Wohnung, bei einem neuen Mietvertrag angewendet werden. Mieterinnen und Mieter, deren Miete durch eine Staffelmiete ständig ansteigt, können die Mietpreisbremse nicht anwenden.
Mieterbund fordert Preisbremse für Bestandsmieten
Das kritisiert auch der Deutsche Mieterbund und fordert eine Preisbremse auch für Bestandsmieten, so dass auch diese nicht unbegrenzt erhöht werden können – beispielsweise nur maximal sechs Prozent in drei Jahren. Ein weiteres Problem ist aus Sicht des Mieterbunds, dass für den Mietspiegel im Moment die letzten vier Jahre als Grundlage genommen werden – in Zukunft sollen es die vergangenen sechs Jahre sein. Der Mieterbund fände es angemessen, die letzten zehn Jahre zu berücksichtigen.
Haus und Grund, der Verband der Immobilienbesitzer, wendet sich gegen eine Verlängerung der Mietpreisbremse. Die Regelung verunsichere besonders private Kleinvermieter, teilte der Präsident des Vereins mit.
Der Wohnraummangel in vielen Ballungsräumen gilt als Grund für die teils extrem gestiegenen Mieten dort. Daran ändert die Mietpreisbremse grundsätzlich nichts. Eine weiterer Plan der Großen Koalition: Die Bahn solle Grundstücke für den Wohnungsbau günstig abgeben. Insgesamt sollten mehr Brachflächen bebaut werden. Ann-Kathrin erinnert daran, dass eine Welle von Privatisierungen kommunaler Wohnungsunternehmen seit den späten Achtzigern als Ursache für den Mangel an öffentlich-gefördertem Wohnraum gilt.
"Wenn es erstmal eine Wohnungsnot gibt, ist es schwer, etwas gegen steigende Mieten zu unternehmen. Städte hätten zum Beispiel ihre Grundstücke und Wohnungsbaugesellschaften nicht an Spekulanten verkaufen dürfen."
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