Tolle Wohnung! Aber für die Küche hätte der Vormieter gerne noch etwas Kohle. Worauf wir achten müssen und was der Vermieter will, erklärt der Rechtsanwalt Hans Hanagarth.

Wohnungsbesichtigung: Alles läuft prima, bis das Thema Küche ins Spiel kommt. Nicht selten werden dann noch mehrere Tausend Euro Abschlag dafür fällig. Oder der Vermieter verlangt eine Art Miete für die Küche. Wer den Wohnungsmarkt in Großstädten kennt, schlägt hier trotzdem zu. Aber was ist erlaubt und was nicht?

Wenn die unsichtbare Küche kostet

In einem besonderer Küchen-Fall hat jetzt das Bundesgerichtshof entschieden: Eine Frau aus Berlin muss weiterhin 15,59 Euro pro Monat an ihren Vermieter zahlen – für eine Einbauküche, die gar nicht mehr da ist.

Klingt komisch und ist ziemlich kompliziert: Die Mieterin hatte irgendwann keine Lust mehr auf ihre Einbauküche. Mit der Zustimmung des Vermieters hat sie dann eine neue gekauft und die alte im Keller geparkt - aber weiter dafür bezahlt.
Nur wurde die Küche im Keller geklaut. Schließlich erstattete die Versicherung dem Vermieter die Kosten dafür. Und die Mieterin stellte die Zahlungen für die Küche ein. Allerdings lag sie offenbar falsch damit, dass sie nun mit dem Vermieter quitt wäre. Das BGH betrachtete die 15,59 Euro nämlich als Teil der Gesamtmiete: Weil die Frau die alte Einbauküche nicht brauche, liege kein "Mangel" vor, der eine Mietminderung erlauben würde.

Miete ist keine Ratenzahlung

Der Rechtsanwalt Hans Hanagarth kennt sich mit solchen Fällen aus. Grundsätzlich gibt es immer zwei Optionen:

  1. Die Küche kaufen. Meist direkt auf einen Schlag.
  2. Oder aber Miete für die Küche zahlen.

Viele verwechseln diese Miete mit einer Ratenzahlung: Der Mieter zahlt die Küche nicht ab, er zahlt für ihre Nutzung. Hier beim Mietvertrag genau hinschauen, worauf man sich einigt.

"Die Vermieter sind dazu übergegangen, verschiedene andere Dinge mit in die Miete reinzupacken. Wie zum Beispiel Einrichtungsgegenstände, die sie aus der Kaltmiete rausrechnen."
Hans Hanagarth, Rechtsanwalt

Im Zuge der Mietpreisbremse haben sich einige Vermieter Neues überlegt, um bei einer Neuvermietung mehr Geld herauszuschlagen: zum Beispiel, Zuschläge für bestimmte Einrichtungsgegenstände zu verlangen. Noch ist unklar, inwieweit das rechtens ist. Nach Rechtsanwalt Hans Hanagarth sollte auch die Miete für Schränke und anderes mit in die gesamte Kaltmiete einfließen – und so durch die Mietpreisebremse gedeckelt werden.

Er empfiehlt: aufpassen, welche Deals wir mit den vorherigen Mietern abschließen. Denn diese haben nicht zwingend etwas mit den Absprachen mit dem Vermieter zu tun. Eine einfache Regel hilft daher sowohl für Vormieter als auch Nachmieter. Wenn beide den Vermieter mit ins Boot holen, lassen sich zumindest ein paar Küchen-Missverständnisse von vorne herein ausschließen.

Shownotes
Mietrecht
Einbauküche: Der Haken an der Bude
vom 13. April 2016
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Hans Hanagarth, Rechtsanwalt