Wenn wir durch den Regen gegangen sind und nach Hause kommen, wollen wir den Dreck nicht in der Wohnung haben. Also ziehen wir die Schuhe aus und stellen sie vor die Wohnungstür. Ist das erlaubt?
Der Satz von Mutti hallt noch nach: "Schuhe aus!!!!" "Jahaaaa. Machen wir ja." Sogar vor der Wohnungstür. Ganz vorbildlich. Und dann? Bleiben sie meistens im Hausflur stehen. Das ist zwar super praktisch – stört aber die spießigen Nachbarn, die Hausverwaltung oder den Vermieter. Das Thema Schuhe im Hausflur hat deutschlandweit schon vielfach für Streit gesorgt und ist auch per Gerichtsurteil geregelt.
Schuhe dürfen kurz im Hausflur stehen
Was wir dürfen: Wir dürfen die Schuhe draußen stehen lassen, wenn wir beispielsweise durch den Regen gegangen sind. Aber nur solange, bis die Schuhe getrocknet sind. Und auch nur auf unserer Fußmatte vor der Tür.
Dauerhaft müssen Schuhe in die Wohnung
Was wir nicht dürfen: Wir dürfen die Schuhe nicht dauerhaft draußen im Hausflur stehen lassen. Selbst, wenn wir ein schönes Schuhregal aufstellen, damit es nicht so unordentlich aussieht. Susanne Niehues-Ungethüm ist Rechtsberaterin beim Mieterschutzbund und hat ständig mit solchen Fragen zu tun. Warum Schuhe und andere Gegenstände im Hausflur nicht erlaubt sind, habe vor allem mit dem Brandschutz zu tun, sagt sie.
"Aus Brandschutzgründen sind Schuhe im Hausflur ein Problem."
Ein weiterer Grund, warum wir unsere Schuhe besser nicht draußen vor der Tür stehen lassen: Wenn jemand über die Schuhe oder das Schuhregal stolpert und sich verletzt, können wir als Verursacher dafür haftbar gemacht werden.
Gegenstände im Hausflur sind Stolperfallen und blockieren Rettungswege
Wie mit den Schuhen im Hausflur verhält es sich auch mit Blumenkübeln, Garderoben oder Mülleimern. Auch dazu hat es schon Gerichtsurteile gegeben – immer mit demselben Ergebnis: Es ist verboten. Auch, weil sie Rettungswege blockieren.
Ausnahmen: Was im Hausflur stehen darf
Etwas anders verhält es sich mit Rollatoren, Kinderwagen oder Rollstühlen. Hier ist es unter Umständen in Ordnung, wenn sie im Hausflur abgestellt werden, weil die Besitzer darauf angewiesen sind und ihnen nicht zugemutet werden kann, dass sie sie in den dritten Stock schleppen, sagt Susanne Niehues-Ungethüm.
"Sie können in vereinzelten Fällen Gegenstände wie Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl im Hausflur stehen lassen, wenn die räumlichen Gegebenheiten das zulassen und niemand behindert wird."
Wenn Treppenhaus oder Hauseingang so groß sind, dass jeder noch vorbei kommt, können Kinderwagen und Co. dort abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass keine Rettungswege blockiert sind. Und: Die Gegenstände dürfen nicht angekettet sein, im Notfall muss man sie zur Seite stellen können.
Wer sich jetzt denkt: Also mein Fahrrad nimmt auch nicht viel Platzt weg... Nein! Fahrräder im Hausflur sind grundsätzlich nicht erlaubt. Das ist meistens schon per Hausordnung geregelt. Fahrräder müssen entweder in den Innenhof oder in den Keller - oder eben in die Wohnung getragen werden.