Tropenhelme des Afrikakorps und andere NS-Artikel - das alles gab es im Online-Shop der Supermarktkette Real. Real hat die Sachen nach einem Shitstorm aus dem Programm genommen. Aber es finden sich da weiterhin ähnliche Artikel und die darf Real auch anbieten.
Real hat auf die Kritik im Netz mit einem in Statement reagiert: Man habe 12 Millionen Artikel und da sei es leider unmöglich, alle zu kontrollieren, ließ das Unternehmen verlauten. Gerald Schönbucher, Geschäftsführer des digitalen Geschäftszweigs von Real hat sich nur sehr knapp dazu bei Twitter geäußert: Shit happens.
IT-Rechtler Christian Solmecke aus Köln erklärt, die Supermarktkette Real sei in den Augen des Gesetzes nur ein so genannter Host Provider, der sowas wie seinen Festplattenspeicher anbiete. Und diese Host Provider müssten bei rechtsverletzenden Inhalten erst reagieren, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden.
So sichert sich auch etwa der Onlineshop Amazon ab. Die großen Händler im Netz sind also meist fein raus, wenn dort plötzlich illegale Artikel auftauchen. Sie sind nicht verpflichtet aufzupassen, wer was bei ihnen anbietet.
Mögliche Volksverhetzung?
Ähnliche Produkte sind nach wie vor online. Etwa ein Notizbuch. Darauf ist ein Soldat mit erhobenem linkem Arm zu sehen. Der Grünen-Politiker Sebastian Hansen hält das ja für Volksverhetzung. Rechtsanwalt Christian Solmecke sagt: "Hier glaube ich, dass es bei der einen oder anderen Devotionalie, die hier angeboten wird, juristische Angriffsmittel gibt." Aber das müsse ein Gericht entscheiden.
Symbole des Nationalsozialismus sind verboten. Das Kaufen und Sammeln von Waffen oder Uniformen aus der NS-Zeit ist jedoch erlaubt, solange etwa Hakenkreuze und SS-Runen übermalt wurden.
Kritik am Verfassungsschutz
Sebastian Hansen kritisiert online auch, dass der Verfassungsschutz die Wehrmacht nicht für eine Nazi-Organisation hält. Anwalt Solmecke erklärt aber, dass die Gerichte in der Vergangenheit festgestellt hätten, dass die Wehrmacht selbst keine Nazi-Organisation sei. "Das ist derzeit die herrschende Rechtsprechung. Und insofern kann man auch bestimmte Gegenstände als Artikel aus der Wehrmachtszeit verkaufen."