Die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten ist jedes Jahr wie so eine Art Glückslotterie: Bekommen wir Geld zurück oder müssen wir nachzahlen? Wenn der Vermieter nachträglich noch Geld fordert, lohnt es sich, die Rechnung einmal genauer anzuschauen. Denn nicht selten enthalten die Abrechnungen Fehler.

Gerade wurde ein Fall vor dem Landgericht Saarbrücken zugunsten eines Mieters entschieden: Die Vermieterin hatte einfach pauschal 110 Euro Nebenkosten verlangt, ohne genauer aufzuschlüsseln, wofür das Geld eigentlich eingesetzt wird. Der Mieter zahlte daraufhin einfach weniger. Es gab Streit und schließlich kündigte die Vermieterin dem Mann. Und der klagte.

Das Gericht hat dem Mieter nun Recht gegeben. Die Begründung: Die Vermieterin darf zwar eine Nebenkostenpauschale – in diesem Fall 110 Euro – erheben, allerdings muss der Mietvertrag dann einen Kostenkatalog enthalten, in dem aufgeschlüsselt wird, wofür die Nebenkosten anfallen.

"Jede zweite Abrechnung ist im Ergebnis falsch, unplausibel, unvollständig – müsste in der Form nicht bezahlt werden."
Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des deutschen Mieterbundes

Aber auch wenn die Nebenkosten korrekt aufgeschlüsselt sind, kann es Probleme und Fehler geben. Laut Mieterbund passiert das sogar ziemlich häufig. Unser Reporter Johannes Döbbelt hat das Thema recherchiert und sagt: "Das Thema Nebenkosten – beziehungsweise Betriebskosten, wie es offiziell heißt – ist mit Abstand das Thema Nummer 1 in der Beratung." Von den Abrechnungen, die die Mietervereine überprüfen, seien sehr viele fehlerhaft, sagt Ulrich Ropertz, der Geschäftsführer des deutschen Mieterbundes.

Nebenkostenabrechnungen sind oft fehlerhaft

Der Vermieter darf über die Nebenkosten zum Beispiel die Kosten für Heizung, für Wasser, für die Grundsteuer, für die Hausreinigung, für den Hausmeister, für die Müllabfuhr, für den Aufzug oder auch für die Gebäudeversicherung abrechnen – das alles ist korrekt. Aber es gibt auch Posten, die der Mieter nicht tragen muss.

Mögliche Fehlerquellen in der Nebenkostenabrechnung:

  • Kosten, die gar nicht im Abrechnungsjahr angefallen sind, sondern früher oder später, müssen Mieter nicht bezahlen.
  • Reparaturen und die Instandhaltung des Hauses muss der Vermieter alleine bezahlen.
  • Verwaltungskosten: Wenn der Vermieter einen Dienstleister engagiert, der die Buchhaltung übernimmt und die Nebenkosten-Abrechnung erstellt, muss er das selbst zahlen.
  • Vor allem bei der Bezahlung des Hausmeisters wird aber gelegentlich getrickst, wenn der Hausmeister weitere Aufgaben, wie Reparaturen und Verwaltungsaufgaben übernimmt.

Ulrich Ropertz vom Mieterbund erklärt, dass Hausmeister manchmal auch kleinere Reparaturen im Haus durchführen. Dadurch werden natürlich Handwerker eingespart. Und wenn der Hausmeister dann auch noch Mietinteressenten die Wohnung zeigt, übernimmt er Verwaltungsaufgaben. Für eine korrekte Abrechnung müsste dann aus der Position "Hausmeister", die eigentlich eine Betriebskostenposition ist, der Anteil für Reparatur- oder Verwaltungskosten herausgerechnet werden.

Was wir tun können, um unsere Nebenkostenabrechnung zu checken:

  • Hat der Vermieter uns die Abrechnung überhaupt rechtzeitig zugeschickt? Denn: Für das Jahr 2018 muss er die Abrechnung nämlich im Laufe des Jahres 2019 zuschicken – wenn wir sie erst 2020 bekommen, ist es zu spät, dann müssen wir keine Nachzahlungen leisten.
  • Checken, ob alle monatlichen Vorauszahlungen in der Abrechnung berücksichtigt wurden.
  • Wohn­fläche: Wir sollten die Fläche unserer Wohnung messen und die Werte mit den in der Betriebs­kosten­abrechnung angegebenen Zahlen vergleichen. Da viele Neben­kosten nach der Wohn­fläche auf die Mieter verteilt werden, lässt sich so mit einer Wohnung, die tatsäch­lich kleiner als angegeben ist, sparen.
  • Wer das Gefühl hat, dass irgendwas mit der Rechnung nicht stimmt, kann entweder den Vermieter direkt kontaktieren oder sich Hilfe beim Mieterverein holen, wofür aber auch Kosten anfallen.
  • Im Netz gibt es Dienstleister, die das Prüfen der Rechnung für uns übernehmen. Aber auch das kostet: ungefähr 50 bis 70 Euro.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Mietwohnung
Nebenkosten müssen genau aufgelistet werden
vom 04. Juni 2019
Gesprächspartner: 
Johannes Döbbelt, Deutschlandfunk Nova
Moderator: 
Ralph Günther