Sogar die Schriftgröße ist vorgeschrieben: Auf Verpackungen von Lebensmitteln müssen ab heute Allergene aufgelistet werden. Doch auch für Gaststätten und Cafés gilt eine erweiterte Kennzeichnungspflicht.

1,2 Millimeter groß muss die Schrift sein, in der Verbraucher sich zukünftig auf den Verpackungen von Lebensmitteln über enthaltene Inhaltsstoffe informieren können. Die 14 wichtigsten Allergieauslöser müssen zudem hervorgehoben werden. Außerdem sollen Analog-Käse und Klebefleisch bereits vorne auf der Verpackung als solches ausgewiesen werden. Zum Beispiel durch den Zusatz "aus Fleischstücken zusammengefügt".

Die neue Lebensmittelverordnung der EU gilt auch für lose Lebensmittel. So muss der Verbraucher an der Fleischtheke in einem Supermarkt oder in Restaurants die Möglichkeit haben, sich über Allergene informieren zu können. Dadurch sollen Verbraucher besser geschützt werden und mehr Informationen über die Herkunft der Lebensmittel erhalten.

Lebensmittellisten in Cafés und Restaurants

Wer also in Zukunft im Café einen Muffin verzehren möchte, muss sich vorher über bestimmte Inhaltsstoffe informieren können. Das darf der Cafébetreiber zwar weiterhin mündlich machen, er muss aber eine Liste mit Inhaltsstoffen parat haben, auf dem man dann zum Beispiel nachlesen kann, ob der leckere Schokomuffin zum Beispiel Haselnüsse enthält.

Mehr im Netz zur Lebensmittelverordnung:

Shownotes
Lebensmittelverordnung
Was ist in meinem Muffin?
vom 13. Dezember 2014
Moderation: 
Steffi Orbach
Autorin: 
Silke Hahne