Ab Oktober kommt der neue Mindestlohn. Doch nicht für alle werden die 12 Euro gelten: Praktikant*innen bekommen beispielsweise nur unter bestimmten Umständen Mindestlohn. Außerdem gebe es immer wieder schwarze Schafe, die die Regelung illegal umgehen, erklärt Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven.

Derzeit verdienen laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung noch 6,2 Millionen Arbeitnehmende unter 12 Euro pro Stunde. Vor allem Menschen im Einzelhandel, im Gastgewerbe, im Sozialwesen oder in der Logistik sind davon betroffen.

Zudem haben Forschende in einer Studie herausgefunden, dass vor allem Frauen, die in Teilzeitstellen arbeiten, Menschen mit befristeten Verträgen und in Stellen ohne Tarifbindung und Arbeitnehmende aus Osteuropa besonders von niedrigen Löhnen betroffen seien, erklärt Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven.

Nicht wirklich eine Erhöhung um 22 Prozent

In seiner Rede hat Arbeitsminister Hubertus Heil von einer Steigerung um 22 Prozent gesprochen. Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven sieht diese Zahl kritisch: Denn im Juli diesen Jahres wäre der Mindestlohn turnusgemäß sowieso von 9,82 Euro auf 10,45 Euro gestiegen. Zudem kritisieren viele, dass selbst 12 Euro bei den aktuellen Lebenshaltungskosten nicht genug seien.

Denn über den 12-Euro-Mindestlohn wird schon seit 2017 diskutiert, wo die Lebenshaltungskosten noch geringer waren. Und schon damals wurde kritisiert, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, von ihrem Gehalt leben können müssten. Hochrechnungen hatten aber gezeigt, dass das bei unter 12 Euro kaum möglich ist und man zudem Gefahr läuft, in die Altersarmut zu rutschen, erklärt Nicolas Lieven.

Für wen es nicht gilt

Nun gibt es also mindestens 12 Euro pro Stunde. Es gibt aber auch einige Arbeitnehmende, für die der neue Mindestlohn nicht greift – beispielsweise Praktikant*innen. Diese erhalten erst ab einer Praktikumslänge von drei Monaten und einem Mindestalter von 18 Jahren den Mindestlohn, außerdem muss es sich um ein freiwilliges Praktikum und nicht um ein Pflichtpraktikum handeln.

"Ein Praktikum muss freiwillig sein. Bei einem Pflichtpraktikum gibt es den Mindestlohn nicht."
Nicolas Lieven, Wirtschaftsjournalist

Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven erinnert sich zudem noch an das Jahr 2015 als der Mindestlohn eingeführt wurde. Viele Unternehmen hätten hinter vorgehaltener Hand gesagt: Wenn sie Schüler*innen für Praktika den Mindestlohn bezahlen müssten, dann würden sie einfach keine Praktika mehr anbieten. Darauf habe sich dann die Politik eingelassen. Auch Azubis, ehrenamtliche Helfer*innen oder Langzeitarbeitslose fallen unter der Regelung weiterhin durch.

Aus dem 450-Euro-Job wird der 520-Euro-Job

Parallel zur neuen Mindestlohn-Regelung wird auch das Minijob-Gehalt angehoben: von 450 Euro auf 520 Euro. Der Hintergrund: Steigt der Lohn, erreichen Mitarbeitende nicht mehr mit zehn, sondern schon mit acht Stunden die Schwelle. Das ist aber weder im Sinn der Angestellten, noch der Arbeitgeber*innen. Um dem also entgegenzuwirken, wurde die Grenze auf 520 Euro im Monat angehoben.

Umsetzung niemals vollständig kontrollierbar

Ganz kontrollierbar wird die Umsetzung des neuen Mindestlohns aber niemals sein, sagt Nicolas Lieven. Es wird immer wieder schwarze Schafe geben, die sich nicht daran halten und die Regelung umgehen werden – und das obwohl Institutionen wie das Zollamt oder die Finanzkontrolle der Schwarzarbeit hinterher seien.

"Es gibt die schwarzen Schafe immer wieder, die einfach sagen: 'Hör zu, du hast diese Pakete auszutragen – egal wie lange es braucht.' Diese Fälle wird es immer wieder geben, aber sie sind ganz klar nicht legal."
Nicolas Lieven, Wirtschaftsjournalist
Shownotes
Neuer Mindestlohn
Wer mindestens 12 Euro pro Stunde bekommt und wer nicht
vom 04. Juni 2022
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Nicolas Lieven, Wirtschaftsjournalist