Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen muss, dass Edward Snowden vom NSA-Untersuchungsausschuss in Berlin befragt werden kann.

Bislang hatte die Bundesregierung damit argumentiert, dass sie die Sicherheit des Ex-Geheimdienstmitarbeiters nicht gewährleisten könne. Dagegen hat die Opposition vorm Bundesgerichtshof geklagt. Der jetzt entschieden hat: Der NSA-Untersuchungsausschuss muss mehrheitlich entscheiden, dass Edward Snowden nach Deutschland geladen werden und die Bundesregierung Amtshilfe leisten soll, fasst Gudula Geuther aus dem Deutschlandradio- Hauptstadtstudio den Beschluss zusammen.

"Der Bundesgerichtshof sagt: Die Bundesregierung muss Farbe bekennen."
Gudula Geuther, Deutschlandradio-Hauptstadtstudio

Konkret bedeutet das, dass die Regierung für sicheres Geleit sorgen muss und klären muss, ob Edward Snowden in die USA ausgeliefert werden müsste. Eine Hintertür bleibt der Regierung noch offen: Wenn durch den Besuch Edward Snowdens in Deutschland ein außenpolitischer Schaden entstünde, könnte sie der Vorladung widersprechen. Eindeutig widersprochen hat die Bundesregierung dem Ersuchen des NSA-Untersuchungsausschusses aber noch nicht.

Hinhaltetaktik

Derzeit sei die Lage so, sagt Gudula Geuther, dass die Ausschussmehrheit bei der Koalition liegt, diese zwar einer Vorladung Edward Snowdens nicht widerspricht, gleichzeitig aber dafür sorgt, dass die Umsetzung nicht möglich ist, um so die Bundesregierung zu schonen. Seit 2014 weiche das Bundesjustizministerium aus und schiebt vor, dass die USA bislang offene Fragen in dem Fall nicht beantwortet habe.

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Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses wären durchaus bereit, Edward Snowden auch in Moskau, wo er sich immer noch aufhält, zu befragen. Das schließt er aber kategorisch aus.

Das weitere Verfahren:

  • Die Opposition muss erneut einen Antrag stellen, Edward Snowden vor dem Ausschuss anhören zu wollen.
  • Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Bundesregierung um Amtshilfe zu bitten.
  • Die Bundesregierung muss über den Antrag entscheiden.
  • Das Bundesjustizministerium muss sich eindeutig darüber äußern, ob eine Auslieferung Edward Snowdens an die USA droht oder nicht.
Shownotes
NSA-Untersuchungsausschuss
Snowden könnte nach Berlin kommen
vom 21. November 2016
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Gudula Geuther, Deutschlandradio-Hauptstadtstudio