Die Beschwerden bei der Verbraucherzentrale über gefälschte Online-Shops, die Kunden Geld aus der Tasche ziehen, haben sich im vergangenen Jahr verdreifacht. Deutschlandfunk-Nova Reporter Nico Rau erklärt, wie wir diese Fake-Online-Shops erkennen und was wir tun können, wenn wir Geld verloren haben.
Schuhe, Smartphones oder Fahrräder: Laut Statistischem Bundesamt haben 82 Prozent der 16-74-jährigen Deutschen im vergangenen Jahr mindestens einen Artikel online gekauft. Viele von uns würden dabei versuchen, die Preise zu vergleichen und ein Schnäppchen zu machen, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Nico Rau.
"Ich habe irgendwann in Foren gesehen, dass dieser Shop bekannt war für den Fahrrad-Fake-Verkauf."
Caro zum Beispiel hat sich ein Fahrrad bei dem Online-Shop mit dem günstigsten Preis bestellt. Geliefert bekommen hat sie nichts. Bei dem Online-Shop, der das Fahrrad verkaufte, handelte es sich um einen Fake-Shop. Das bedeutet, die Kriminellen hinter dem Online-Angebot hatten eine Shop-Webseite erstellt, über die zwar gekauft werden kann, aber kein*e Käufer*in jemals Ware erhält. Laut Verbraucherzentrale haben sich die bei ihnen gemeldeten Fälle von Fake-Online-Shops im vergangenen Jahr verdreifacht.
Tipps zum Erkennen von gefälschten Online-Shops:
Die gefälschten Online-Shops zu erkennen, ist aber gar nicht so schwer, sagt Nico Rau. Diese Tipps hat er:
- Impressum:
Dort können wir schauen, wo die Firma ihren Sitz hat. Wenn wir diese Adresse dann bei einem Standortdienst eingeben und die Suche nichts ergibt, dann existiert die Firma zumindest an diesem Ort nicht. - Bewertungen:
Nach Bewertungen von anderen Nutzer*innen suchen. Dabei ist es wichtig, etwas genauer hinzuschauen, denn manchmal kaufen die Kriminellen zusätzlich auch gefälschte Rezensionen. - Suchmaschine:
Die Verbraucherzentrale hat eine Suchmaschine für Fake-Online-Shops entwickelt. Dort kann die Webseite des Online-Shops eingegeben werden. Daraufhin wird mit einem Ampelsystem erklärt, ob der Shop sicher unsicher oder ein Fake-Online-Shop ist.
Nico Rau erklärt aber auch, dass wir beim Bezahlen vorsorgen können. Das ist möglich, indem per Rechnung nach Erhalt des Artikels gezahlt wird. Auch bei Einzug per Lastschrift ist das Geld innerhalb von acht Wochen zurückforderbar. Und über Zahlungsplattformen wie Paypal gibt es ebenfalls einen Käufer*innenschutz.
Auf gefälschten Online-Shop hereingefallen
Caro ist zu spät aufgefallen, dass sie ihr Fahrrad über einen Fake-Online-Shop gekauft hat. Auch die Anzeige, die sie gegen die Betreiber gestellt hat, war erfolglos. Wenn einmal Geld geflossen ist, sagt Nico Rau, dann ist es schwierig, dieses wieder zu bekommen.
Die meisten Fake-Online-Shops werden nämlich über Server im Ausland betrieben und die Strafverfolgung ist daher sehr langwierig und kompliziert.