Brandenburg hat bereits ein Paritätsgesetz. Das heißt, bei den Wahlen stehen auf den Listen abwechselnd Männer und Frauen. Auch Thüringen will solch ein Gesetz verabschieden. Doch es gibt Bedenken, ob es gegen die Verfassung verstößt. Die Verfassungsgerichte müssen das prüfen, so die Rechtswissenschaftlerin Maria Wersig. Aber gut sei, dass wir endlich über die fehlende Gleichberechtigung diskutieren.

Ein Paritätsgesetz würde auch in Thüringen bedeuten, dass jede Partei gleich viele Männer und Frauen zur Wahl stellen muss. Das heißt, auf den Landeslisten der Parteien wechseln sich Frauen und Männer ab.

Parität für die Parlamente

Dass es nun ein konkretes Gesetz gibt, sei gut, so die Rechtswissenschaftlerin Maria Wersig. Die Gesetzgeber würden sich endlich darüber Gedanken machen, wie man etwas ändern kann. Seit 70 Jahren unterstreiche das Grundgesetz Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, doch das zeige sich weder im Bundestag noch in den Landtagen, so Maria Wersig. Männer und Frauen sind dort nicht gleichberechtigt vertreten – es überwiegen die Männer.

"Wir haben 100 Jahre Frauenwahlrecht. Seit 70 Jahren steht Gleichberechtigung im Grundgesetz. Dennoch hatten wir noch nie – in keinem deutschen Parlament – Parität."

Doch es gibt auch Kritik am Paritätsgesetz. Die Frage ist nämlich, ob es rechtlich haltbar ist. Der wissenschaftliche Dienst des Landtages in Thüringen zum Beispiel kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstoßen könnte.

Doch Gut sei, dass es eine öffentliche Diskussion gebe, so Maria Wersig. Für die Mehrheit der Staatsrechtler, die solche Fragen diskutieren, sei die fehlende Gleichberechtigung lange überhaupt kein Problem gewesen. "Man hat sich nie gefragt: Warum sind da eigentlich so wenig Frauen", sagt Maria Wersig.

Paritätsgesetz könnte gegen Verfassung verstoßen

Verfassungsrechtliche Bedenken gibt es zum Beispiel mit Blick auf die Rechte von Parteien. Manche argumentieren, dass die Freiheit als Partei durch die Verfassung geschützt ist und, dass sie unabhängig über die Kandidaten und Kandidatinnen entscheiden dürfen. Manche Parteien sagen auch, dass sie gar nicht genug Frauen haben, um eine paritätische Kandidaten-Liste aufzustellen.

Wer letztlich Recht hat, ist offen, so Maria Wersig. "Wir hatten ja noch nie solche Fälle." Die Landesverfassungsgerichte oder auch das Bundesverfassungsgericht müssen sich mit diesen Rechtsfrage auseinandersetzen. Zum Beispiel: Wie weit geht die Freiheit der Parteien? Wird das allgemeine Wahlrecht zu stark eingeschränkt? Aber auch: Wie entscheidend ist das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes?

"Die Landesverfassungsgerichte oder auch das Bundesverfassungsgericht müssen sich mit diesen Rechtsfragen auseinandersetzen."

Diese Rechtsfragen sind sehr interessant, so Maria Wersig. Eine pauschale Antwort lasse sich noch nicht geben. Eine Überprüfung der Rechtslage brauche Zeit.

Gerade das Argument, dass es nicht ausreichend Kandidatinnen gäbe, kann Maria Wersig nicht überzeugen. Die Frage sei auch, inwieweit mehr Frauen in den Parteien von Männern verhindert würden. Ebenso gäbe es auch viele Vorurteile gegenüber Frauen in der Politik. Ein Paritätsgesetz könne helfen, falsche Bilder aufzubrechen, so Maria Wersig.

"Wir hoffen, dass allein die Debatte schon etwas verändert."

Langfristig könnte es auch ein Paritätsgesetz für den Bundestag geben. Im Parlament gibt es bereits eine überparteiliche Gruppe von Parlamentarierinnen. Die Gruppe trifft sich regelmäßig und überlegt, wie sich Parität im Bundestag durchsetzen lässt – und eben auch in den Parteien. Da haben sich einzelne Parteien schon Quoten gegeben, aber eben nicht alle.

Shownotes
Paritätsgesetz
Thüringen will gleich viele Männer und Frauen im Parlament
vom 04. Juli 2019
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Maria Wersig, Professorin für Recht in der sozialen Arbeit an der FH Dortmund und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes