Ebay, Etsy, Dawanda und Co. sind für viele wie ein Flohmarkt: Wir finden und verkaufen da gebrauchte Bücher oder Klamotten, Secondhand-Möbel oder Selbstgemachtes. Wer aber regelmäßig über solche Online-Marktplätze Dinge verkauft, ist unter Umständen steuerpflichtig.

Als Privatverkäufer muss man keine Steuern zahlen - das schon mal vorab. Wer also nur gelegentlich als Verkäufer auf einem der Portale aktiv wird, der hat nichts zu befürchten.

"Wenn du ab und an mal was nähst und das verkaufst, bei Dawanda oder Etsy, dann bist du auf der sicheren Seite."
Sina Fröhndrich, Deutschlandfunk-Nova-Wirtschaftsredakteurin

Verkaufst du aber regelmäßig, dann ist die Frage: Wie viel verkaufst du? Und: Warum verkaufst du? Um auszumisten oder weil du Gewinn machen möchtest?

"Wenn du jeden Abend zuhause sitzt und nähst und eine Handytasche nach der anderen verkaufst, dann ist das regelmäßig und sehr wahrscheinlich gewerblich."
Sina Fröhndrich, Deutschlandfunk-Nova-Wirtschaftsredakteurin

Die Grenzen zwischen Privatverkauf und gewerblichem Verkauf sind manchmal fließend - und die Gerichte haben in Einzelfällen schon unterschiedlich geurteilt. Was wäre zum Beispiel, wenn man einmal jährlich seinen Keller ausmistet oder den Nachlass der Eltern verkauft?

"Wenn Sie den Keller ausmisten, ist das kein Problem. Wenn Sie aber ein Haus erben und den gesamten Hausstand verkaufen oder versteigern, kann das durchaus ein Problem werden."
Michael Beumer, Stiftung Warentest

Michael Beumer von der Stiftung Warentest nennt noch ein Beispiel: Jemand hat über Jahre hinweg 140 Pelzmäntel der Schwiegermutter online verkauft - das wurde ebenfalls als gewerblich eingestuft.

Kleinunternehmer sind umsatzsteuerfrei

Verbraucherschützer empfehlen im Zweifelsfall, sich eine Umsatzsteuernummer zu besorgen. Bei unter 17.5000 Euro Umsatz im Jahr gilt man als Kleinunternehmer und muss ohnehin keine Umsatzsteuer zahlen. Aber: Die Einkünfte müssen dann, wenn man gewerblich verkauft, in der Steuererklärung angeben werden - als selbstständige Einkünfte.

Unsere Wirtschaftsredakteurin Sina Fröhndrich sagt, dass das Bundeszentralamt für Steuern einschlägige Online-Portale mit einer Software nach besonders aktiven Verkäufern durchsucht: "Die Plattformen sind verpflichtet, Daten rauszugeben – und dann kann es schon mal eine Steuernachforderung geben."

Achtung bei Lebensmitteln

Übrigens: Für selbstgemachte Lebensmittel gibt es noch ein paar besondere Vorschriften. Wer also etwa Erdbeermarmelade kocht und verkauft oder Pesto, der muss Hygienevorschriften beachten und sein Produkt genau kennzeichnen. Das Haltbarkeitsdatum und die Inhaltsstoffe müssen drauf.

"Wenn du dir unsicher bist, einfach mal bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden nachfragen – sinnvoll wäre das, denn wenn du dich nicht an die Vorgaben hältst, kann es Bußgelder geben."
Sina Fröhndrich, Deutschlandfunk-Nova-Wirtschaftsredakteurin

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Shownotes
Verkaufen auf Online-Portalen
Wann Umsatzsteuer fällig wird
vom 09. März 2018
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartnerin: 
Sina Fröhndrich, Deutschlandfunk-Nova-Wirtschaftsredakteurin