Natalie Hot zieht sich zu Hause vor einer Webcam aus und verdient damit Geld. Ein Amt verbot die gewerbliche Tätigkeit. Zuvor hatten sich Nachbarn beschwert. Jetzt entschied ein Gericht.

Können wir von Homeoffice sprechen, wenn eine 24-jährige Erotikdarstellerin sich zu Hause vor einer Webcam auszieht und damit ihr Geld verdient? Dieser Frage ist am 5. Oktober 2016 das Verwaltungsgericht in München nachgegangen. Die Frau, die sich selbst vor der Kamera Natalie Hot nennt, war juristisch gegen das zuständige Landratsamt Mühldorf am Inn vorgegangen.

Hände des Webcamgirls "Natalie Hot" auf einer Tastatur
© dpa
Natalie Hot zieht sich vor einer Webcam aus. Ihr Arbeitsplatz befindet sich in einem Einfamilienhaus in Bayern.

Das Amt hatte ihr unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2000 Euro verboten, sich weiterhin in ihrem Einfamilienhaus in Ampfing, einer 6000-Seelen-Kommune in Oberbayern, vor der Kamera auszuziehen.

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Als Begründung hatte das Landratsamt angegeben, das Haus der 24-Jährigen liege in einem Wohngebiet, in dem eine gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten laut Bebauungsplan nicht vorgesehen sei. Deshalb sei ein Antrag der Frau auf den "Einbau eines Darstellungs- und Schaustellereizimmers" abgelehnt worden. Zudem haben sich Nachbarn bei der Gemeinde beschwert: Über Lärmentwicklung und Lichtbelästigung, heißt es in dem Ablehnungsbescheid der Behörde, den "Natalie Hot" auf ihrer Facebook-Fanseite veröffentlicht hat. Zuletzt argumentierte das Landratsamt, dass keine freiberufliche künstlerische Tätigkeit vorliegt.

Das Verwaltungsgericht München unterstützte am Donnerstag die Sicht des Landratsamts: Natalie Hot muss ihre Tätigkeit zu Hause aufgeben, da sie nicht mit dem Baurecht des Wohngebiets in Einklang stehe - das sehe nur Wohnnutzung und kein Gewerbe vor.

Shownotes
Webcamgirl: Natalie Hot
Homeoffice oder nicht?
vom 05. Oktober 2016
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Pascal Fischer, DRadio Wissen