Die Versammlungsfreiheit gehört zu den Grundrechten in Deutschland. Aber sie hat auch ihre Grenzen, wenn sie mit anderen Grundrechten in Konflikt gerät. Bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, die von den Teilnehmenden als "Spaziergänge" bezeichnet werden, muss die Polizei deshalb immer wieder aufs Neue abwägen.