Krank und trotzdem feiern gehen. Das klingt nicht nach der besten Idee – und in Coronazeiten schon gar nicht. Eine US-Amerikanerin, die in Garmisch-Partenkirchen arbeitet, könnte das nun teuer zu stehen kommen.
Die 26-jährige Frau war trotz Krankheitssymptomen am ersten Septemberwochenende und am Dienstag darauf in Cocktailbars und Kneipen in Garmisch unterwegs. Am vergangenen Mittwoch bekam sie dann ihr Testergebnis: Covid-19 positiv.
Die Behörden in Garmisch-Partenkirchen haben seitdem Massentest durchgeführt. Bis gestern (14.09.) haben sich rund 1.000 Menschen testen lassen. Es gibt zwar noch nicht alle Ergebnisse. Aber von 740 untersuchten Tests waren nur drei positiv.
Vielen Neuinfektionen folgen striktere Regeln
Insgesamt gibt es 59 Neuinfektionen im Landkreis, und damit war schon am Wochenende klar: Garmisch-Partenkirchen kommt über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Deshalb gibt es dort nun wieder striktere Regeln. Kneipen schließen zum Beispiel um 22 Uhr.
Die Frau, die schon vor dem heutigen Ergebnis als "Superspreaderin" bezeichnet wurde, arbeitet in einem Hotel – allein dort wurden 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv auf Covid-19 getestet. Das Hotel wurde vorübergehend geschlossen.
Die Frau hatte Covid-19-Krankheitssymptome und hat sich deswegen testen lassen. Allerdings ist sie dann – ohne das Testergebnis abzuwarten und obwohl sie unter Quarantäne stand – ausgegangen.
Es drohen verschiedene Strafen
Für ihr leichtsinniges Verhalten drohen ihr nun verschiedene Strafen, erklärt unsere Reporterin Teresa Nehm: "Zunächst kann ein Bußgeld auf sie zukommen. In Bayern sind das bis zu 2.000 Euro bei Missachtung der Quarantäneauflagen." Als Grundlage dient das Infektionsschutzgesetz.
Hinzukommt, dass die Frau – trotz Krankheitssymptomen – in Bars unterwegs war. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft München zusätzlich wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Gedanke dabei ist, dass die Frau wissentlich andere Menschen gefährdet hat. Im extremsten Fall könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren auf sie zukommen. Dafür braucht es aber Beweise.
"Es ist ja nicht einmal klar, ob sie ihre Kolleginnen und Kollegen angesteckt hat oder sie sich selbst bei der Arbeit infiziert hat."
Um den Grad der Schuld festzustellen, müssen die Justizbehörden nun prüfen, ob die Frau wirklich ihre Kollegen angesteckt hat oder ob sie sich möglicherweise bei ihren Kollegen mit Covid-19 infizierte. Außerdem ist für die Strafverfolgung ausschlaggebend, ob der Frau nach dem Test in der Gesundheitsbehörde ganz klar gesagt wurde, dass sie bis zum Testergebnis in Quarantäne zu Hause bleiben muss. Anders sieht der Fall aus, wenn es ihr nur empfohlen wurde.
"Wenn man positiv getestet wurde oder wenn man Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte und wenn man aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik einreist, dann muss man sich direkt in häusliche Quarantäne begeben, sofern man keinen aktuellen Negativtest vorweisen kann."
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