Autos müssen Radler mit mindestens 1,5 Metern Abstand überholen – immer. So steht es in einem juristischen Gutachten. Unser Reporter war mit Abstandhalter unterwegs und hat mit dem Verkehrsrechtler Dieter Müller gesprochen.

Wer ein Fahrrad auf der Straße überholt, der muss 1,5 Meter Abstand halten. Wenn das nicht geht, hilft nur warten. Doch diese Regel wird oft nicht eingehalten: Mal ist die Straße zu schmal, mal sind Radfahrer auf dem Radweg oder der Fahrradspur unterwegs. Welche Regel gilt dann?

Zum Überholen braucht es viel Platz

Der Verkehrsrechtler Dieter Müller meint, der Abstand von 1,5 Meter müsse auch eingehalten werden, wenn der Radfahrer auf einem Radweg oder einem Schutzstreifen fährt. Sein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass faktisch ein Überholverbot gelte, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Dieter Müller begründete das mit der Art und Weise, wie Radfahrer das Gleichgewicht halten müssen.

"Der Radfahrer ist mit einem Balancegefährt unterwegs und kann eine schnurgerade Linie überhaupt nicht einhalten."
Dieter Müller, Verkehrsrechtler

Unser Reporter Stephan Beuting hat sich gefragt, ob 1,5 Meter Abstand realistisch sind und es ausprobiert: Er ist mit seinem Fahrrad und einem kleinen Hilfsmittel unterwegs gewesen. Dazu hat er einen Zollstock auf 150 cm ausgeklappt, einen Luftballon am einen Ende befestigt und das andere Ende in seinen Gepäckträger gesteckt. 

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Unterwegs mit Abstandhalter: Unser Reporter Stephan Beuting. Dumme Kommentare hat er sich während seiner Testfahrt übrigens nicht eingefangen.

Der gebotene Abstand von 1,5 Metern sollte auch in der Straßenverkehrsordnung stehen. Das ergebe sich aus der Rechtsprechung und dem Prinzip der Verkehrssicherheit, meint Dieter Müller.

"Diese 1,5 Meter könnten als Mindestseitenabstand in die Straßenverkehrsordnung hineingeschrieben werden. Dann wäre die Regelung klarer und könnte in den Bußgeldkatalog besser aufgenommen werden."
Dieter Müller, Verkehrsrechtler

Dieter Müller sagt, die Politik hänge der Rechtsprechung etwa zehn Jahre hinterher. Wenn sich jemand nicht bewegt habe, dann sei es das Bundesverkehrsministerium.

Stephan hat die Erfahrung gemacht, dass sich die Autofahrer durch den Zollstock durchaus an das Überholverbot halten. Über die Abstandsproblematik hat er auch mit Stefanie Krone gesprochen. Sie arbeitet für den Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC). Dieser setzt sich seit Jahren dafür ein, das Thema Abstand auf die politische Agenda zu setzen. Wie nötig das ist, zeigt eine Erhebung der Zeitung Tagesspiegel in Berlin.

"Die haben mal 100 Fahrräder mit Messgeräten ausgestattet und festgestellt: Jeder zweite Überholvorgang ist zu knapp und 20 Prozent sind sogar unter einem Meter, also viel zu knapp."
Stephanie Krone, ADFC

Es gibt keine deutschlandweite Statistik dazu, bei wie vielen Unfällen ein zu geringer Überholabstand die Ursache ist. Aber in Berlin wurde dieser Faktor erfasst: Im Jahr 2017 waren es 21 Unfälle. Die Opfer wurden teilweise schwer verletzt. Das riskante Überholverhalten hat eine weitere Konsequenz: Menschen vermeiden das Fahrrad und weichen auf das Auto oder Alternativen aus.

"Wir wissen aus einer amerikanischen Studie, die ist für Deutschland auch bestätigt worden, dass ungefähr 60 Prozent der Bevölkerung zwar interessiert am Radfahren aber besorgt sind – zu viel Autoverkehr, rücksichtslose Autofahrer, zu hohes Verkehrstempo."
Stephanie Krone, ADFC

Mehr zu Abstand beim Radfahren bei Deutschlandfunk Nova:

  • Datenprojekt Radmesser: Nur die Hälfte der Autos hält richtig Abstand  |   1,5 Meter müssen Fahrzeuge Abstand halten, wenn sie Radfahrer überholen. Aber passiert das auch? Der Berliner Tagesspiegel wollte Antworten und startete das datenjournalistische Projekt Radmesser. Die Ergebnisse sind erschreckend.
  • Radfunk: Abstand halten!  |   Im Jahr sterben 20 Fahrradfahrer an Autotüren, etwa 300 werden verletzt. In unserem neuen Radfunk-Video zeigen wir euch Tricks, wie Auto- und Radfahrer solche Unfälle verhindern können.

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Shownotes
Sicherer radeln
Radfahrer überholen: Bitte nur mit 1,5 Meter Abstand
vom 18. Januar 2019
Moderator: 
Ralph Günther
Autor: 
Stephan Beuting, Deutschlandfunk-Nova-Reporter