Der Streit in der Ampelkoalition um längere Laufzeiten von drei Atomkraftwerken ist mit dem Machtwort des Kanzlers beendet. In der Politikwissenschaft ist diese Richtlinienkompetenz umstritten.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat seine Richtlinienkompetenz eingesetzt und den Streit zwischen den beiden Regierungsparteien FDP und Bündnis 90/Die Grünen über die Laufzeit der drei am Netz verbliebenen Atomkraftwerke (AKW) Emsland, Isar II und Neckarwestheim beendet. Genauer müsste man sagen: Vermutlich beendet.
Zwar heißt es im Brief von Olaf Scholz an die Bundesumweltministerin Steffi Lemke, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: "Ich habe als Bundeskanzler entsprechend Paragraph 1 der Geschäftsordnung der Bundesregierung die nachfolgende Entscheidung getroffen." Doch die Entscheidung hat noch keine praktische Relevanz. Umgesetzt wird sie erst, wenn eine entsprechende Gesetzesänderung des Atomausstiegsgesetzes beschlossen wird – und dafür ist der Bundestag zuständig.
Richtlinienkompetenz und dann?
Die sogenannte Richtlinienkompetenz, von der aktuell viel die Rede ist, ist gar nicht so eindeutig. Sie mag den Anschein vermitteln, dass der Bundeskanzler am Ende alleine entscheiden könnte. Doch so einfach ist es nicht. Es ist zwar wahrscheinlich, dass der Bundestag der "Entscheidung" des Bundeskanzlers zustimmt und eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet, die für den Streckbetrieb der drei AKW notwendig ist. Aber das ist kein Automatismus.
Die Bundestagsabgeordneten können frei entscheiden. So ist es möglich, dass sie dem Bundeskanzler nicht folgen – was vermutlich das Ende der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen zur Folge hätte.
"Richtlinien für die Bundesminister verbindlich"
Dass der/die Bundeskanzler/in in Deutschland grundsätzlich eine größere Entscheidungskompetenz hat als andere, regelt das Grundgesetz in Artikel 65:
"Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung."
Grundlage ist die Geschäftsordnung der Bundesregierung
Olaf Scholz hat sich in seinem Brief allerdings gar nicht auf das Grundgesetz, sondern auf die Geschäftsordnung der Bundesregierung berufen. Laut Grundgesetz leitet der Bundeskanzler die Geschäfte der Bundesregierung nach dieser Geschäftsordnung, die von der Bundesregierung selbst beschlossen und vom Bundespräsidenten genehmigt wird.
In der Geschäftsordnung heißt es:
"Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der inneren und äußeren Politik. Diese sind für die Bundesminister verbindlich [...]. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des Bundeskanzlers einzuholen."
Im Klartext: Im Zweifelsfall entscheidet der Bundeskanzler, und die Bundesminister müssen die Entscheidung akzeptieren.
Überzeugende Argumente bei AKW-Streit schwierig zu finden
Inwiefern die Richtlinienkompetenz überhaupt wirksam und sinnvoll ist, wird politikwissenschaftlich und juristisch immer wieder diskutiert.
Alexander Thiele, Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht an der universitären Fakultät der BSP Business and Law School Berlin, sieht in der Richtlinienkompetenz einen demokratischen Nutzen. Es sei nötig, dass der Bundeskanzler in festgefahrenen Situation entscheidet - und so auch die Minister überstimmt. Gäbe es diese Möglichkeit nicht, "wäre der Bundeskanzler auf gutes Zureden und Vermittlung beschränkt – eine Situation, die auch für die Bevölkerung schwer verständlich wäre und damit auch die Legitimität des demokratischen Verfassungsstaates ernsthaft beschädigen könnte."
Im Buch "Führen Regierungen tatsächlich? Zur Praxis gouvernementalen Handelns" schreibt der Politikwissenschaftler Eberhard Schuett-Wetschky dagegen:
Die Richtlinienkompetenz "ist verfassungstheoretisch als auch verfassungspolitisch gesehen ein Fremdkörper". Das Recht des Kanzlers, autonom zu entscheiden, würde nicht in einen demokratischen Kontext passen. Auch ein Bundeskanzler müsse für seine Positionen Mehrheiten gewinnen. Und diese würde man durch "überzeugende Argumente" und eben weniger durch ein Machtwort gewinnen. Eberhard Schuett-Wetschky bezeichnet die Richtlinienkompetenz als "praktisch bedeutungslos".
Streit voerst beendet
Die Entscheidung durch Olaf Scholz scheint den Streit um die Atomkraftwerke nun aber doch erst einmal beendet zu haben. Womöglich auch, weil die Kraft überzeugender Argumente bei diesem Thema an ihre Grenze gelangt ist: Das Risiko durch Atomkraftwerke lässt sich nicht konkret in Zahlen fassen. Und auch der Einfluss durch die Atomkraftwerke auf die Energiesicherheit und -preise in Deutschland und Europa schien bis zuletzt nicht endgültig geklärt. Es gab also Unsicherheiten, die eine argumentative Abwägung erschwert haben.