Bund und Länder haben sich auf einheitliche Corona-Maßnahmen geeinigt. Dazu gehört die 2G-Regeln beim Shoppen oder auch in Restaurants und Bars. Für Ungeimpfte kommen Kontaktbeschränkungen. Was sich ändern wird, findet sich hier im Überblick.

Am Donnerstag (2. Dezember) sind die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die noch amtierende Bundesregierung zum wahrscheinlich letzten Mal zusammengekommen, um sich über Corona-Maßnahmen abzustimmen. Dabei wurden striktere Corona-Schutzmaßnahmen vereinbart. Bis diese tatsächlich umgesetzt werden, könnte es ein paar Tage dauern. Denn jedes Bundesland muss zunächst die jeweilige Corona-Schutzverordnung anpassen.

2G-Regeln an mehr Orten

Die neuen Maßnahmen bringen vor allem für Ungeimpfte Änderungen, so Julian Kuper aus unserer Nachrichtenredaktion. "Für sie kommen Kontaktbeschränkungen." Ungeimpfte dürfen sich höchstens mit zwei Leuten eines weiteren Haushalts treffen. Einkaufen dürfen sie nur noch das, was wirklich wichtig ist. Das heißt, Lebensmittel und alle anderen Dinge für den Haushalt.

Denn außer in Supermärkten, Drogerien und Apotheken gilt beim Shoppen bald die 2G-Regel. 2G gilt auch in Restaurants, Kinos oder Theatern. "Da kann je nach Infektionslage auch noch ein zusätzlicher Test verlangt werden, also 2G plus", sagt Julian Kuper.

"Vor allem Ungeimpfte dürfen deutlich weniger."
Julian Kuper, Deutschlandfunk-Nova-Nachrichten

Aber auch für alle, die vollständig geimpft sind, wird es Einschränkungen geben und zwar abhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Damit werden die Corona-Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen erfasst. Clubs und auch Bars müssen künftig schließen, wenn vor Ort die 7-Tage-Inzidenz auf über 350 steigt.

Bei Großveranstaltungen werden wieder weniger Zuschauer*innen zugelassen. Volle Fußballstadien wie zuletzt in Köln wird es erst einmal nicht mehr geben. Es sollen maximal noch 15.000 Fans erlaubt ein, die FFP2- oder OP-Masken tragen müssen.

"In Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 350 müssen Clubs und Bars zumachen."
Julian Kuper, Deutschlandfunk-Nova-Nachrichten

Es wird kein Feuerwerk verkauft werden, so Julian. Und zusätzlich werden Feuerwerks- und Böllerverbote an Orten gelten, an denen sich in der Regel viele Leute treffen.

Über eine allgemeine Impfpflicht wurde nicht entschieden. Diese könnte ab Februar 2022 kommen. Bis Ende 2021 soll zunächst der Ethikrat Empfehlungen machen. Für die angekündigte Impfpflicht beim Krankenhauspersonal und in Pflegeeinrichtungen gibt es laut Medienberichten schon einen Termin, so Julian. Solch eine Pflicht könnte ab 16. März 2022 gelten.

Kritik an den Beschlüssen

Die Bund-Länder-Beschlüsse werden aus verschiedenen Richtungen kritisiert. Der Einzelhandel zum Beispiel ist überhaupt nicht begeistert, so Julian. "Der fürchtet durch die 2G-Regel im Weihnachtsgeschäft große Umsatzeinbußen." Der Handelsverband sagt, dass durch die neuen Regeln nochmal 30 Prozent der Kunden wegbrechen könnten. Außerdem ist noch unklar, wie die 2G-Regel umfassend kontrolliert werden kann. Zum Beispiel stichprobenartig an der Kasse, aber dann ist die Kund*innen schon längst im Geschäft. Möglich sind auch Kontrollen am Eingang, aber dann ist mit langen Schlangen zu rechnen.

Der Bundesärztekammer wiederum gehen die Regeln nicht weit genug. Man hätte sich strengere Regeln gewünscht. Zum Beispiel Geisterspiele im Fußball und 2G-Plus in Restaurants. Der Präsident der Intensivmediziner hätte sich strengere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte gewünscht.

Shownotes
Coronapandemie
Bund-Länder-Beschlüsse: 2G im Handel und weitere Coronaschutz-Regeln
vom 03. Dezember 2021
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Julian Kuper, Deutschlandfunk-Nova-Nachrichten