Beim jüngsten Attentat in Hessen schoss der Täter mit einer Pistole, die sich legal in seinem Besitz befand. Wegen solcher Fälle fordern Kritiker ein schärferes Waffengesetze.
Der Mann, der mit seinem Attentat einen 26-Jährigen Eritreer im hessischen Wächtersbach am 22.07.2019 lebensgefährlich verletzt hat, war rechtmäßig im Besitz von insgesamt vier Waffen. Im Anschluss an die Tat hat er sich selbst erschossen. Sein Motiv sei Fremdenfeindlichkeit gewesen, hatten die Ermittlungsbehörden mitgeteilt. Die Tat müsste korrekter als rassistisch bezeichnet werden, sagen Kritiker.
Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) hat nun vorgeschlagen, Waffenbesitzer in Deutschland besser und engmaschiger zu kontrollieren. Er fordert, Reichsbürger und Rechtsextreme konsequent zu entwaffnen. Schärfere Waffengesetze hat er nicht gefordert.
Wunsch nach mehr Kontrollen
Der Journalist Oliver Bendixen ist selbst Waffenbesitzer und war lange Zeit als Polizeireporter tätig. Den Wunsch von Thorsten Schäfer-Gümbel nach häufigeren Kontrollen bei Waffenbesitzern kann er gut nachvollziehen. Es gebe Sportschützen und Waffensammler, deren Schusswaffen über lange Zeiträume unkontrolliert blieben, wenn sie überhaupt jemals kontrolliert würden. Als Grund vermutet Oliver Bendixen Personalmangel bei den zuständigen Behörden.
"Die Kontrollen von Waffenbesitzern finden nur äußerst sporadisch statt. Es fehlt, glaube ich, an der Praxis dieser Überprüfungen."
In einer Vielzahl von Fällen seien Waffenbesitzkarten eingezogen worden – beispielsweise bei selbsternannten Reichsbürgern und in der Rockerszene. In Bayern hätten die Behörden in den vergangenen zwei Jahren in der Reichsbürgerszene knapp 400 Personen überprüft. In über 300 Fällen seien die Waffenbesitzkarten entzogen und die Waffen beschlagnahmt worden. Die Betroffenen legten in der Regel Widerspruch ein, sagt Oliver Bendixen. Auch in Bayern liefen einige Fälle noch. (Stand 25.07.2019)
Erst Führungszeugnis, dann Waffe
Eigentlich verlangt das Waffengesetz in Paragraf fünf als Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis unter anderem Zuverlässigkeit und in Paragraf sechs persönliche Eignung, erklärt er. Wer eine Waffe besitzen möchte, muss ein Führungszeugnis vorlegen. Er darf nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr vorbestraft sein. Urteile, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, werden allerdings nicht berücksichtigt.
"Es gibt jede Menge Ausschlusskriterien, weshalb man von vornherein keine Waffenbesitzkarte bekommt, auch wenn man sie ordentlich beantragt hat."
Oliver Bendixen erklärt, dass ein sogenannter Reichsbürger in Sachsen seine Waffenbesitzkarte zurückerhalten hat – und das sei kein Einzelfall. Das Verwaltungsgericht Dresden hat geurteilt, die Gründung der Bundesrepublik in Zweifel zu ziehen, sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Reichsbürger lehnen den Deutschen Staat, die Verfassung und damit die gesamte Rechtsordnung ab.
Insgesamt beschreibt der Journalist die Rechtsprechung in Fragen des Waffenbesitzes als ziemlich divers. Sie unterscheide sich je nach Bundesland. Während in Bayern beispielsweise tendenziell strikt geurteilt werde, fielen die Urteile in Sachsen weicher aus.
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