Während sich alle öffentliche Aufmerksamkeit in Europa um die Coronavirus-Pandemie dreht, kommen Menschen auf dem Mittelmeer ums Leben oder werden wieder in Lager nach Libyen zurückgeschickt.

Die Seenotrettungsschiffe Sea Watch 3, Alan Kurdi oder Ocean Viking würden normalerweise nahe vor den Küsten Libyens und Tunesiens kreuzen, um Geflüchtete aus überfüllten Booten zu retten. Jetzt liegen sie in europäischen Häfen fest und können nicht ausfahren, um Menschen zu retten. Denn die Häfen sind geschlossen, sagt Till Rummenhohl von der Organisation SOS Mediterranee.

"Wenn wir Menschen an Bord haben, brauchen wir auch sofort einen sicheren Hafen. Wir müssen sicher sein, dass wir Notfall-Evakuierungen auf See bekommen."
Till Rummenhohl von der Organisation SOS Mediterranee

Zwar könnten die Schiffe im Mittelmeer Menschen aufnehmen, aber ohne einen Hafen, in dem die Menschen evakuiert und versorgt werden, oder eine Perspektive, dass sie menschenwürdig untergebracht und notevakuiert werden, können die Rettungsschiffe keine in Seenot geratenen Menschen aufnehmen.

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Was passiert, wenn die Schiffe die Menschen nicht in den Häfen an Land
bringen dürfen, zeigt das Beispiel des Rettungsschiffs Alan Kurdi: Kurz
vor Ostern hat das Schiff 150 Menschen vor der libyschen Küsten aus
Seenot gerettet und mehr als eine Woche darauf gewartet, dass die
Menschen von Bord gehen können und versorgt werden.

Rettungsschiffe unter Vorwand an Auslaufen gehindert

Seitdem liegt die Alan Kurdi im Hafen von Palermo. Die italienischen Behörden halten das Schiff für den Rettungseinsatz auf hoher See für nicht mehr tauglich, wie Julian Pahlke von der Organisatoin Sea-Eye erklärt. Für ihn sind das vorgeschobene Argumente.

"Grund dafür sollen technische Unregelmäßigkeiten sein, die aber niemand so richtig nachvollziehen kann. Wir hatten einige kleine Mängel, die wir aber sofort beseitigt haben. Die rechtfertigen niemals das Festhalten eines Schiffes. Jetzt argumentieren die italienischen Behörden, dass das Schiff nicht geeignet sei für den Rettungseinsatz auf hoher See."
Julian Pahlke von der Organisatoin Sea-Eye
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Zum einen sind die europäischen Häfen für Geflüchtete geschlossen, weil die Staaten fürchten, dass die Gesundheitssysteme vor Ort nicht ausreichen, um Anwohner und und Geflüchteten zu versorgen und behandeln. Zum anderen fürchten sie, dass die Geflüchteten zusätzlich das Coronavirus Sars-CoV-2 einschleppen könnten. Das war auch der Grund dafür, dass das Rettungsschiff Ocean Viking bei seiner Ankunft in Italien 14 Tage lang in Quarantäne bleiben musste.

Gefährdung von Menschenleben

Menschen, die von der libyschen Küste aus versuchen über das Mittelmeer nach Italien zu gelangen, werden meist von der libyschen Küstenwache wieder in Lager gebracht, die von Beobachtern als menschenunwürdig eingestuft werden. Laut dem UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) waren es allein am Wochenende 23./24. Mai 400 Menschen, die so wieder in der libyschen Gefangenschaft gelandet sind. Zwei Menschen sind bei der Rückholaktion im stürmischen Meer ertrunken.

Derzeit schicken Schlepper die Menschen in Fischerbooten, die stabiler als Schlauchboote seien, über die Route von Tunesien nach Italien. Die Menschen, die es bis Italien schaffen, werden dort aber erst auf Ausflugsschiffen festgehalten. Sie sollen 14 Tage in Quarantäne bleiben, bis eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus ausgeschlossen werden kann. Doch auf einem dieser Schiffe mussten die Menschen ganze drei Wochen ausharren, bis das UNHCR protestierte und forderte, dass Malta die Menschen aufnimmt.

Verstoß gegen Internationales Seerecht

In Seenot geratene Menschen auf dem Mittelmeer können bei der Hilfsorganisation Alarmphone einen Notruf absetzen. Diese koordiniert dann die Seenotrettung. Britta Rabe von Alarmphone berichtet, dass sie in letzter Zeit ungewöhnliche Berichte erhält. In Not geratene hätten erzählt, dass die maltesische Küstenwache gekommen sei und ihnen Benzin gegeben habe, sie aber nicht aufnehmen wollte.

Gegenüber dem ARD-Magazin Monitor berichtet Britta Rabe von ihren vergeblichen Versuchen, für die Menschen Rettungsschiffe zu kontaktieren. – Menschen nicht aus Seenot zu retten, verstößt gegen das Internationale Seerecht:

Artikel 98 des Seenotrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Pflicht zur Hilfeleistung

(1) Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seineFlagge führenden Schiffes, soweit der Kapitän ohne ernsteGefährdung des Schiffes, der Besatzung oder der Fahrgäste dazu imstande ist,

  • a) jede Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten;
  • b) so schnell wie möglich Personen in Seenot zu Hilfe zueilen, wenn er von ihrem Hilfsbedürfnis Kenntnis erhält, soweit diese Handlung vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann;
  • c) nach einem Zusammenstoß dem anderen Schiff, dessen Besatzung und dessen Fahrgästen Hilfe zu leisten und diesem Schiff nach Möglichkeit den Namen sei-nes eigenen Schiffes, den Registerhafen und den nächsten Anlaufhafen mitzuteilen.

(2) Alle Küstenstaaten fördern die Errichtung, den Einsatz und die Unterhaltung eines angemessenen und wirk-samen Such- und Rettungsdienstes, um die Sicherheit auf und über der See zu gewährleisten; sie arbeiten erforderlichenfalls zu diesem Zweck mit den Nachbarstaaten mittels regionaler Übereinkünfte zusammen.

Shownotes
Seenotrettung
Wie Europa die Corona-Krise gegen Geflüchtete benutzt
vom 30. Mai 2020
Moderatorin: 
Jenni Gärtner
Gesprächspartnerin: 
Nele Posthausen, Deutschlandfunk Nova