Der auf solche Fälle spezialisierte Rechtsanwalt Schertz beobachtet, dass sich mehr Menschen beim Sex fotografieren und filmen als früher. Diese Menschen sollten sich bewusst machen: Wenn es dumm läuft, werden die Aufnahmen irgendwann gegen sie verwendet und veröffentlicht.

Christian Schertz wundert so schnell nichts mehr. Als Rechtsanwalt betreut er viele Klienten, die sehr intimes Bild- und Filmmaterial produziert haben und das sie jetzt im Netz wiederfinden. Dabei beobachtet er zwei Entwicklungen:

  1. Früher war verletzte Privatsphäre fast ausschließlich ein Problem von Prominenten. Heute betrifft es alle.
  2. Es ist irgendwie in Mode gekommen, sich beim Sex zu filmen oder Fotos davon zu machen.

Im schlimmsten Fall passiert zum Beispiel so etwas: Ein Paar filmt sich beim Sex, irgendwann trennt es sich. Der Mann behält die Aufnahmen und erpresst damit die Frau, etwas Bestimmtes zu tun. Falls sie das nicht tut, landen die Filmchen im Netz.

In diesem Fall sollten direkt rechtliche Schritte eingeleitet werden, sagt Rechtsanwalt Schertz. Heute könne man zum Beispiel jemanden dazu zwingen, bestimmte Daten zu löschen.

Selbst schuld

Doch manchmal sind die Betroffenen auch selbst schuld. Veröffentlicht jemand Fotos von sich bei Facebook und macht sie für 500 Freunde öffentlich, dann sind sie quasi für die ganze Welt öffentlich - auch rechtlich. In diesem Fall spricht der Jurist von der sogenannten Selbstbegebung.

Verbreitet also einer der 500 Freunde die Bilder weiter, ist nur schwer mit dem Recht am eigenen Bild zu argumentieren. Das garantiert ja eigentlich, dass derjenige, der auf dem Bild zu sehen ist, bestimmt, was mit dem Bild passiert. Hat dieser einmal beschlossen, dass 500 Menschen das Bild sehen dürfen, ist es schwer zu belegen, dass andere Menschen außer diesen 500 das Bild nicht sehen sollen.

Shownotes
Selbstaufnahme beim Sex
Verlockendes Risiko
vom 10. September 2014
Gesprächspartner: 
Prof. Dr. Christian Schertz
Moderatorin: 
Verena von Keitz