Seit den sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen in der Silvesternacht in Köln und Hamburg wird im Netz viel diskutiert. Wo verläuft der schmale Grat zwischen Rassismus und kritischer Meinungsäußerung?

Auf der DRadio-Wissen-Facebook-Seite haben wir wie viele andere Medien auch zu den Ereignissen sexueller Gewalt in der Silvesternacht in Köln und Hamburg gepostet. Unter anderem auch die Aktion syrischer Flüchtlinge, die am Kölner Hauptbahnhof Rosen an Passantinnen verteilt haben - als Protest gegen die Gewalt, die den Frauen angetan wurde. Wie zu erwarten haben viele Follower ihre Meinung gepostet.

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Unsere Reporterin Mirjam Kid hat sich die Kommentare zu dem Post zusammen mit der Ethnologin Sonja Esters und der Soziologin Anja Weiß angesehen.

"Die hier aufm Foto sind ganz ordentlich und sympathisch (...). Da würde ich keine Angst haben, aber es rennen doch viel unheimlichere Gestalten (ganz schmal, klein, schwarze lockige Haare, schwarze Haut) überall in 5er Grüppchen frei rum!"
Facebook-Userin

Die Rassismusexpertin kategorisiert die Äußerung eindeutig als rassistisch, weil äußere Merkmale herangezogen werden, um Menschen zu beurteilen. Nicht zu verwechseln mit der Gefühlsäußerung, dass die Frau vor sexueller Gewalt Angst hat. Nur äußert sie das nicht konkret, sondern diffamiert eine Gruppe, indem sie sie durch äußere Merkmale (schwarze lockige Haare, schwarze Haut) pauschalisiert. Die äußeren Merkmale wiederum stehen für eine bestimmte Herkunft dieser Gruppe. In der Äußerung wird auch eindeutig ein Machtgefälle markiert: Diese Minderheit oder Gruppe ist gesellschaftlich schlechter gestellt und gegen diese benachteiligte Gruppe wird dann Stimmung gemacht.

"Diese Äußerung ist ganz klar rassistisch, weil sie äußerliche Merkmale nimmt und von diesen auf Gefahr schließt."
Sonja Esters, Ethnologin an der Universität Köln

Kultur- und Mentalitätsrassismus

Allerdings, sagt die Ethnologin Sonja Esthers, verlaufen rassistische Debatten heute weniger entlang biologischer Argumente, sondern vielmehr entlang von Kultur und Mentalität. Straffällig sind aber erst Aussagen, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, also wenn eine Menschengruppe besonders stark diffamiert wird. Ebenfalls strafbar sind Aufrufe zur Lynchjustiz. Dazu zählt auch ein Post wie dieser: Das Foto eines Baseballschlägers mit dem Kommentar: "Unser Dankeschön für die Blumen, die ihr verteilt habt."

Shownotes
Social Media
Noch PC oder schon rassistisch?
vom 16. Januar 2016
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Mirjam Kid, DRadio-Wissen-Reporterin