Alte und neue Nazis hatten die Sozialistische Reichspartei, die SRP, gegründet, direkt nach Ende des Zweiten Weltkriegs. 1952 verbot das Bundesverfassungsgericht die rechtsextreme Partei. Dennoch finden sich auch heute noch Teile der NS-Ideologie am rechten politischen Rand.

Die SRP forderte ein Deutschland in den Grenzen von 1937, die Ausgrenzung der Juden und die Rückkehr zur Politik des "Dritten Reichs". Die SRP schaffte es zwar nie in den Bundestag, war aber mit zwei Politikern in einer befreundeten Fraktion dort vertreten. Bei der Landtagswahl in Niedersachsen 1951 erreichte sie 11 Prozent. In manchen Wahlkreisen war die rechtsextreme Partei sogar sechs Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft stärkste politische Kraft geworden.

Proteste und Prozesse gegen die SRP

Gegen die SRP hat es von Anfang an öffentlichen Protest gegeben. Mit späteren rechten und rechtsextremen Parteien lässt sich die "Sozialistische Reichspartei" nur schwer vergleichen. Sie zeigt jedoch, wie Teile der NS-Ideologie immer wieder am rechten Rand des politischen Spektrums auftauchen.

Ihr hört in Eine Stunde History:

  • Markus Funck vom Berliner Zentrum für Antisemitismusforschung über Ideologiefragmente, die damals und heute von Bedeutung sind.
  • Der Rechtsextremismusforscher Andreas Kemper über den rechten Rand der AfD.
  • Melanie Amann beobachtet in ihrem neuen Buch die aktuelle Entwicklung der AfD.
  • Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld über das erste Parteiverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Shownotes
Sozialistische Reichspartei
Verbot der neuen Rechten 1952
vom 30. Juni 2017
Moderator: 
Markus Dichmann
Gesprächspartner: 
Matthias von Hellfeld, Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte